Der Erweiterungsprozess beinhaltet eine immense Anstrengung der Kandidatenstaaten. Ebenso muß die EU sich auf die Aufnahme neuer Mitglieder vorbereiten: der beginnende EU-Vergrößerungsprozess wird die Union fundamental verändern; das grundsätzliche Anliegen ist, dass dieser Prozess nicht den Fortgang der europäischen Integration verlangsamt; andersherum: er sollte helfen die Effizienz der EU zu verbessern. Das ist ein strategisches Interesse Polens.« (1) (Schröder)
»Uns Deutschen ist die
Erweiterung ein besonderes Anliegen, nicht nur, weil wir zu unserer
historischen Verantwortung stehen. Auch aus wohlverstandenem Eigeninteresse
haben wir uns immer als Anwalt der beitrittswilligen Staaten verstanden. Wir,
die Deutschen, wollen die Erweiterung der Europäischen Union nach Osten und
nach Südosten, weil sie im wirtschaftlichen und natürlich auch im politischen
Interesse Deutschlands liegt, und wir wollen sie so rasch, als es irgend
möglich ist. (...) Wir wollen aber keine Erweiterung auf Kosten der
Handlungsfähigkeit der Union.(...) Niemand – ich denke auch niemand in diesem
Hohen Hause – ist der Auffassung, dass an der Notwendigkeit Europa nicht an der
deutschen Ost- oder an der polnischen Westgrenze enden zu lassen, ein vernünftiger
Zweifel erlaubt ist. (...) Ob ein Staat objektiv in der Lage ist – seine
Bereitschaft unterstelle ich -, die ökonomischen Konsequenzen einer
Mitgliedschaft in der EU zu tragen – sie sind ja nicht nur entlastender,
sondern auch belastender Natur; wir wissen das aus der Transformation einer
Kommandowirtschaft in eine Marktwirtschaft in Deutschland -, das entscheidet
sich nach dem Stand der inneren Reformen in den Beitrittsstaaten selbst.« (2) (Polnisches Außenministerium)
Hinter der Formulierung des
polnischen Außenministeriums, „strategisches Interesse“, verbirgt sich nicht
etwa ein Geheimplan. Es ist vielmehr bereits in dem Zitat ausgedrückt, um
welche Art von Strategie es sich handelt. Der Hinweis, dass die
Erweiterung immense Anstrengungen beinhaltet, bedeutet nämlich andersherum,
dass die gewünschte Wirkung der Unterordnung Polens unter die Geschäftsordnung
der EU nicht so unmittelbar spürbar ist. Die meisten Leute in Polen haben da
schon eher mit einer Verschlechterung ihrer Lebensumstände zu rechnen, wenn das
alles auf einmal nichts mehr taugt, wovon sie bisher gelebt haben. Deshalb muß
man ihnen das als strategisch notwendiges Übel zur Erreichung einer
Verbesserung verklickern, wenn die EU, trotzdem nun Staaten mit ganz anderen
Reichtümern als solchen, die nach EU-Kriterien etwas taugen hinzukommen, ihre
Geschäftsordnung nicht ändern bzw. darauf einstellen will. Mit anderen
Worten: Weil die EU nicht sich gemäß den Bedürfnissen Polens verändern will,
sondern von Polen verlangt, sich EU-gemäß zuzurichten, ist das Interesse Polens
ein Strategisches, eines, das nicht auf die unmittelbare Wirkung bedacht ist
sondern etwa auch damit rechnet: Was passiert wenn Polen sich weigerte? Welche
Alternativen hat Polen überhaupt? Oder es spekuliert mit einer ganz fernen
erhofften Zukunft. Daß also der Vergrößerungsprozess mit einer Verbesserung der
Effizienz der EU einhergeht, diese also nicht wegen der veränderten
Zusammensetzung gleich die Geschäftsgrundlagen neu verhandeln, sondern
effizient zumindest mit den bisherigen weiterfunktionieren will, macht aus dem
polnischen Interesse an der EU ein strategisches; und nicht, wie man das falsch
verstehen könnte, die Verbesserung der Effizienz der EU gehört zur
Strategie Polens.
Durchaus selbstbewusster ist
da das Gebaren des Schröder. Daß die Erweiterung etwas ist, das nicht nur auf
jeden Fall einen Vorteil für die betroffenen Staaten im Osten bringt, sondern
sogar einen solchen, der als sonst bisher nicht geleistete Wiedergutmachung für
solche Sachen wie das Projekt Lebensraum im Osten taugt, wird beiläufig
vorweggeschickt. Ganz nebenbei wird den Erweiterungskandidaten also mal
bedeutet, dass es sich hier um deutsche Vergangenheitsbewältigung handelt,
wofür eines der jüngsten Beispiele, die Unterwerfung Jugoslawiens im Namen der
Zivilisation, den Betroffenen durchaus noch gegenwärtig sein dürfte. Dieser
Verweiß auf Optionen, die etwa das „strategische Interesse“ Polens zu bedenken
hat, ist aber noch nicht genug. Denn freilich gibt es da noch ein
„wohlverstandenes Eigeninteresse“, welches schon besser weiß was es will, als
das vage strategische Polens. Als Anwalt (da könnte man Fragen: wer
klagt sie denn an und vor welcher Instanz wird das verhandelt?) der für die
Erweiterung vorgesehenen Staaten, verfolgt die Berliner Republik ökonomische
und politische Interessen. Diese Interessen an der Eingliederung der
betroffenen Staaten in das EU-Rechnungswesen geraten jedoch offenbar in einen
Widerspruch mit der Handlungsfähigkeit der EU. Man will die Veränderung
der Zusammensetzung der EU, deswegen aber nicht wieder von neuem die
Geschäftsgrundlage verhandeln. Was sich für Polen sozusagen als Anpassungsdruck
aüßert, welchem nur mit immensen Anstrengungen beizukommen ist, ist für
Deutschland eine direkte Folge des wohlverstandenen Eigeninteresses: Die EU
soll trotz Erweiterung handlungsfähig bleiben, ihren Zweck also weiterhin so
wie bisher (oder besser) erfüllen können. Bisher mit den Wirkungen der EU
offenbar recht zufrieden, will Deutschland zwar aus Verantwortung und wohlverstandenem
Eigeninteresse deren Erweiterung, aber nicht um den Preis des Verlusts der
Handlungsfähigkeit oder, was dasselbe ist, Zweckmäßigkeit der EU. Einfacher:
Was ohne Polen usw. geklappt hat, muß auch mit Polen usw. klappen, ergo: Polen
usw. muß sich dafür einrichten. Deutschland will auf seinen Vorteil durch die
EU nicht im Namen des Vorteils der für die Erweiterung vorgesehenen Staaten
verzichten. Die Mitbestimmung derselben darf also nicht soweit gehen, dass sie
den bisherigen deutschen Vorteil schmälern könnte. Daraus ergibt sich
dann die Forderung einerseits an die Beitrittskandidaten sich anzupassen, was
diese zum Anlass nehmen sich die Sache strategisch zu überlegen. Wobei sie zu
dem Schluß kommen, das sie keine andere Wahl haben. Andererseits ergibt sich
die Forderung an die EU, also die bisherigen Mitgliedsstaaten, sich gefälligst
erweiterungsfähig zu machen, eine institutionelle Reform zu vollbringen, damit
das auch was wird mit der zweckmäßigen Erweiterung. Was ist also der Zweck, den
trotz Erweiterung zu erhalten die institutionelle Reform von Deutschland
gefordert wird?
Die EU: Ein Staatenbund für den Frieden
»Es gibt keinen dauerhaften Frieden in Europa, wenn Europa an der polnischen West- oder an der deutschen Ostgrenze aufhört.« (3) (Schröder)
»Nur mit einer
sicherheitspolitisch starken, einer militärisch handlungsfähigen Europäischen
Union an der Seite der NATO und mit einer effizienten europäischen Sicherheits-
und Verteidigungsidentität innerhalb der NATO werden wir zukünftige
Herausforderungen als transatlantische Partner erfolgreich bewältigen können.
Wir sind auf dem besten Wege, die Beschlüsse von Helsinki umzusetzen und die
Europäische Union mit angemessenen militärischen Kapazitäten und mit den
erforderlichen politischen und militärischen Entscheidungsstrukturen
auszustatten. (...) Der zusätzliche Beitrag, den die Europäische Union dann im
Rahmen der atlantischen Sicherheitspartnerschaft leistet, wird eine Entlastung
der Vereinigten Staaten von Amerika zur Folge haben. Ich freue mich, dass die
amerikanische Regierung dies nach ursprünglicher Zurückhaltung nun ebenso
einschätzt (...) Für die Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang von
Bedeutung, dass die europäischen NATO-Mitglieder, die nicht der Europäischen
Union angehören, in geeigneter Weise in die Europäische Sicherheits- und
Verteidigungspolitik einbezogen werden. (...) Dabei möchte ich eines besonders
betonen: Niemand in Europa sollte der Offenheit der NATO für neue Mitglieder
misstrauisch begegnen. Dies gilt auch und gerade für Russland.« (4) (Schröder)
»Geopolitisch betrachtet,
ist Amerika eine Insel weitab von der riesigen Landmasse Eurasiens, dessen
Ressourcen und Bevölkerung die der Vereinigten Staaten bei weitem übertreffen.
Und nach wie vor ist die Beherrschung einer der beiden Hauptsphären Eurasiens –
Europas also und Asiens – durch eine einzige Macht eine gute Definition für die
strategische Gefahr, der sich die Vereinigten Staaten einmal gegenüberstehen
könnten, gleichviel, ob unter den Bedingungen eines Kalten Krieges oder nicht.«
(5, 904) (Henry A. Kissinger)
Bündnisse zwischen Staaten
gab es schon öfter in der Geschichte derselben. In den Wissenschaften die sich
damit befassen, werden sie meistens nach ihrem jeweiligen Zweck kategorisiert;
es gibt Verteidigungsbündnisse, Wirtschaftsbündnisse, Angriffspäkte, Bündnisse
mit wechselseitigem Vorteil, Zwangsverträge der einseitigen Ausbeutung, ganze
Bündnissysteme, bilaterale Übereinkommen,... . Bei der EU besteht da noch nicht
so ganz Klarheit. Was ist die EU eigentlich? Der Sprachgebrauch auf den man
sich weitgehend geeinigt hat ist: Die EU ist ein Staatenbund, verstanden vor
allem als Alternative zum Bundesstaat, nicht etwa ein Bündnis zwischen Staaten
wie die NATO auch eines ist. Dieser feine Unterschied, den die Analyse macht,
ergibt sich aus der Besonderheit der Institutionen der EU bzw. derer
Befugnisse.
Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und
Stahl (EKGS oder auch Montanunion genannt) 1951, wurde der Grundstein für die
heutige EU gelegt. Das war damals allerdings noch mit Nachdruck von den USA
gefordert worden, zum Behuf des Wiederaufbaus von Westeuropa als Bollwerk gegen
den Bolschewismus. Die einfache Vorstellung dahinter war die, daß die Front
gegen die SU von einer möglichst florierenden, jedenfalls nicht
darniederliegenden Nationalökonomie gebildet werden soll, damit da auch was
Verteidigungsfähiges zustande kommt. Besonders Frankreich war zunächst nicht
begeistert von der Idee einer Kooperation mit Deutschland. Die „Römischen
Verträge“ 1957 (EURATOM und EWG) kann man da als eine Vertiefung der
ökonomischen Verflechtungen Europas betrachten, die durchaus mit einem größeren
Eigenwille der Staaten betrieben wurde, als zuvor die Montanunion. Die Formel
für das damalige Selbstverständnis von BRD und Frankreich ist etwa die:
Frankreich ist die politische Macht, die BRD ist Frontstaat und ökonomische
Macht. Mit den Römischen Verträgen schuf man sich auch schon eine
parlamentarische Versammlung, aus der später das Europäische Parlament wurde.
Die Organe der heutigen EU in etwa bereits derselben Form, gibt es seit dem
Fusionsvertrag 1967, wo EKGS, EURATOM und EWG zur EG zusammengeschlossen
wurden. Kurz darauf gab es bereits eine Zollunion und auch nicht mehr lang war
es bis zum Ende des Bretton-Woods-Währungssystems. (Dazu mehr im nächsten
streitblatt)
Bereits im ersten EG-Vertrag
war die Möglichkeit der Organe der EG bestimmt, Verordnungen und Richtlinien zu
erlassen, die unmittelbar als Gesetz in den Mitgliedsstaaten gültig werden
(Verordnungen) oder die Mitgliedsstaaten verpflichten ein Gesetz (o.Ä., je nach
Verfassung, etwa Rechtverordnung) bestimmten Inhalts zu erlassen, der, insofern
durch die EG vorgegeben nicht durch die Gesetzgebungsakte der Staaten verändert
werden darf (Richtlinie).
Dies jedoch nicht um hier mal
juristisch zu werden, sondern um den Begriff Staatenbund genauer zu fassen. Die
Gesetzgebung gehört zum Wesentlichen der staatlichen Souveränität, also des
Anspruchs der Staaten selbst zu bestimmen, wie sie die ihnen unterworfenen
Leute zu regieren gedenken. Das ist kein beliebiger Anspruch, sondern einer
ohne den Staatlichkeit sinnlos ist, lässt man das Bestimmen weg, und erfolglos,
lässt man das Selbst weg. Was die Staaten der EG jedoch machen, indem sie
bestimmte gesetzgeberische Kompetenzen einem Gremium übergeben, das relativ
unabhängig von den verschiedenen nationalstaatlichen Gesetzgebungsverfahren
sich seinen Willen bildet, ist bestimmte Aufgabe eben dieser Souveränität.
Relative Unabhängigkeit der Willensbildung der Organe der EG heißt, dass diese
im vom EG-Vertrag vorgegebenen Rahmen selbst Gesetze machen, worauf die
Mitgliedsstaaten dann ohne durch irgendeine weitere nationalstaatliche
Willensbildung verpflichtet sind. Diese Unabhängigkeit ist relativ, insofern
sie eben nur in dem vom EG-Vertrag vorgegebenen Rahmen überhaupt existiert und
dieser von den jeweils nationalen gesetzgebenden Instanzen zum gültigen Gesetz
gemacht werden muß (Ratifizieren). Genauso findet eine Abgabe der Souveränität
nach außen statt, was also die Beziehungen der einzelnen Staaten der EG zu
anderen Staaten oder Organisationen betrifft. Etwa Verhandlungen mit der WTO
(Welthandelsorganisation) werden von den Staaten der EU kaum noch einzeln
geführt, die Kommission führt da die Verhandlungen und der Rat ratifiziert die
Verträge, was dann für die Einzelstaaten den Charakter einer Verordnung hat;
auch die Verträge über die Erweiterung (Beitrittsverträge) werden von der EU
abgeschlossen, wobei hier freilich die Auswahl der Kandidaten von den
Mitgliedsstaaten auf Regierungsebene verhandelt wird.
Die genauen Vorgehensweisen
bei der Erzeugung von Rechtsakten durch die EG sowie später die EU waren nicht
selten Gegenstand der Kritik. Das sei undemokratisch, undurchsichtig, ein
Monopolkapitalistenhaufen, u.Ä. wird oftmals eingewendet. Die Forderung nach
mehr Rechten für das Parlament (als, seit 1979 einziges direkt von den Bürgern
der EG gewähltes Gremium), zum Behuf der Demokratisierung ist da nicht erst im
Vorfeld des Abschlusses der Regierungskonferenz in Nizza auf dem Tisch gewesen.
Das hat aber auch immer andere Hintergründe als bloß Demokratie oder
Legitimität. Der entscheidende Punkt hier ist jedoch nicht das Verhalten
irgendwelcher Staaten an seinem Anspruch zu kritisieren oder gar
Verbesserungsvorschläge zu machen. Die Frage ist die nach dem Zweck der ganzen
Unternehmung, bzw. dem Teil davon, den Schröder ohne institutionelle Reform
durch die Erweiterung gefährdet sieht.
Bisher haben wir festgestellt
– am Beispiel der Gesetzgebung – dass die Staaten in der EU ihre Souveränität
teilweise und genau bestimmt abgeben. Und zwar geben sie diese an die
Institutionen der EU ab. Zur Veranschaulichung der Größenordnung worin das
stattfindet sei hier noch erwähnt, dass die EU zur Zeit etwa 4 - 5 Tsd.
Rechtsakte pro Jahr auf der Grundlage des EG-Vertrags verabschiedet, das macht
bis heute etwa 85% - der Anzahl der Vorschriften nach - des für Unternehmen
gültigen Rechts der BRD aus. (Es ist durchaus nicht einfach, das in den
Gesetzestexten nachzuvollziehen, da besonders im Fall der BRD das zuvor schon
gültige Recht ohnehin den Richtlinien oder Verordnungen der EG entsprach, die 4
- 5 Tsd. pro Jahr beinhalten außerdem noch Entscheidungen der Kommission etwa
in Fragen des Wettbewerbsrechts sowie nicht verbindliche Empfehlungen und Stellungnahmen.)
Man sollte auf diese Zahlen jedoch auch nicht zuviel geben, nur der Punkt
sollte klar werden, daß diese Verträge ihre Wirkungen zeitigen.
Stellt man sich die EU als
eine Art Tempel vor, dessen Dach von 3 Säulen getragen wird, von denen eine 1967
mit dem EG-Vertrag aus vorher verschiedenen Verträgen zusammengesetzt wurde,
dann hat sich 1992 mit dem EU-Vertrag (Maastricht) etwas entscheidend
verändert, insofern wir den Staatenbund von der NATO als andersartig abgrenzen
wollen: Die Bestimmungen über die gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik
(GASP) kamen als zweite Säule hinzu, sowie die Bestimmungen über die
polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen als dritte Säule und
die, für diesen Text noch viel spannenderen Bestimmungen über eine verstärkte
Zusammenarbeit, die man sich in dem Tempelmodell wohl irgendwie im Dach denken
muß. Der EG-Teil der EU beinhaltet dabei vor allem die Bestimmungen zur
Austragung der ökonomischen Konkurrenz der Staaten. Allerdings bereits mit der
oben angesprochenen politisch interessanten Abgabe von Souveränität an die
durch den EG-Vertrag eingerichteten Organe. Spannend, um das Verhältnis zur
NATO zu bestimmen ist v.a. der GASP-Teil. Insofern die EU als ein andersartiges
Bündnis als die NATO zu betrachten ist, gehört dieser Teil der Verträge wohl am
ehesten zu den Berührungspunkten, wo Staaten, die sowohl in der EU als auch in
der NATO sind einen gewissen Interpretationsspielraum haben. Die NATO, ein
Militärbündnis, entstanden zum Behuf der Definition der absoluten, also nicht
verhandelbaren Grenzen der Blockkonfrontation gegen die SU (also Festlegung der
Grenzen der Einflusssphären, die nicht ohne existentielle Auseinandersetzungen
der Staaten neu bestimmt werden können – anders als etwa Korea, Vietnam, Zentralasien,
Naher Osten, Afrika) und unter US-Federführung, versteht sich seit dem Sieg der
freien Welt über den Ostblock nicht als überflüssig. Sie ist es auch nicht, nur
ihr Selbstverständnis hatte sein Verfallsdatum überschritten. Bei der Suche
nach einer neuen Formel dafür, kam man zu dem Schluß, das mit der Verteidigung
dürfe man nicht so eng sehen, schließlich reiche das Sicherheitsbedürfnis der
freien Welt über deren Grenzen hinaus und man tut den Leuten ja auch was Gutes,
wenn man für ihr Menschenrecht sorgt. Dieser neue Charakter der NATO, eben eine
ordnungspolitische Instanz (Instanz weil: Selbst mandatiert, ohne UN) zu sein,
ist durchaus als im Wiederspruch mit dem der GASP zu sehen.
Der gute europäische
Demokrat, der es ja immerhin schon zu einem Parlament gebracht hat, hat da gar
kein Problem der NATO die moralische Legitimität abzusprechen. Aber überflüssig
ist sie trotzdem nicht, vielmehr hat gerade der Krieg gegen Jugoslawien
gezeigt, dass die Europäer trotz GASP nicht in der Lage sind ihren eigenen
Hinterhof zu beherrschen. Noch braucht man dafür die NATO und also die USA.
Dieses Defizit der Ordnungsmacht Europa zu beheben ist seitdem besonders für
die BRD ein dringliches Anliegen gewesen. Das haben die USA auch gemerkt und
sagen: Mehr aktive Teilnahme der Europäer, die Übernahme von mehr Verantwortung
durch die Europäer: Ja. Aber kommandomäßig bitte innerhalb der NATO. Es wird
zwar stets beteuert, dass man sich da schon einig sei, dass die EU der NATO
keine Konkurrenz machen will, das mit dem Kommando wurde aber inzwischen anders
prototypisch in Angriff genommen, als es die USA sich gewünscht hätten. Der Rat
in Nizza hat die institutionelle Struktur der GASP-Eingreiftruppe abgesegnet.
Eine Option für eine Konstellation wo ordnungspolitische EU- mit ebensolchen
USA-Ansprüchen in Konflikt geraten könnten, ist im Moment der Kaukasus. Die
Rolle der Türkei ist hier insofern brisant, dass sie einerseits NATO-Mitglied
ist, andererseits ein Beitrittskandidat der EU. Da gibt es dann den schon
erwähnten Interpretationsspielraum derjenigen Staaten, die sowohl in der EU,
als auch in der NATO sind, wo man sich für eine ordnungspolitische Oberhoheit
zu entscheiden genötigt werden könnte, welches hier hypothetisch konstruierte
Zukunftsszenario zum Zerfall der NATO oder sonst was führen könnte. Das derlei
Dinge aber eine Rolle spielen, sieht man etwa an der Art, wie die EU mit der
Türkei umgeht. Einerseits stellte der Europarat im Dez. 2000 fest, dass
Folterungen durch die Polizei in der Türkei weiterhin alltäglich sind,
andererseits wurde Forderungen der Griechen, man müsse bei der genauen
Ausformulierung der „Beitritts- Partnerschaft“ der Türkei, die
Zypern-Problematik erwähnen von der Türkei und daraufhin von der EU recht
prinzipiell eine Absage erteilt. Man will es sich mit der Türkei eben nicht
verscherzen, nichtmal auf Kosten der Zufriedenheit Griechenlands, behält sich
aber schon eine gewisse Anspruchshaltung gegen die Türkei vor. (Siehe auch:
„Ein Epru am Bospurus?“ in dieser Ausgabe.)
Was bei dieser Abschweifung
klar werden sollte ist: Die EU, insofern sie eine politische Einheit mit
Weltmachtrolle sein will, ein „Staatenbund“ der was zu sagen hat, hat da ein
Defizit, das die BRD gerne beheben würde und ist insofern auch eine Konkurrenz
zur NATO mit ihrem neuen Anspruch als ordnungspolitische Instanz. In diesem
Punkt ist es mit der Andersartigkeit von solchen Staatszusammenschlüssen wie
der EU und der NATO nicht so weit her. Die Handlungsfähigkeit der NATO, also
dass da ein politischer Wille sich bildet, der die NATO-Mittel betätigt, ist
wegen dem militärischen Charakter des Bündnisses und der diesbezüglich relativ
unangefochtenen Führungsposition der USA gewährleistet. Gegen den Willen der
USA läuft da nur wenig und auch ohne ihn kaum was. Anders die GASP. Hier
mangelt es noch in zweierlei Hinsicht an Handlungsfähigkeit. Erstens die
Verfügung über Mittel, mit denen man in der Lage wäre eine Sache wie den Krieg
gegen Jugoslawien durchzuziehen. Zweitens gibt es einen Mangel an politischer
Willensbildung. Simpel ausgedrückt: man kann sich nicht einigen. Das
Mandatierungsproblem, das die NATO locker mit der Herstellung von Tatsachen
löste, ist nicht ganz identisch mit dem Problem der GASP, überhaupt einen
politischen Willen zu haben, aber durchaus nicht unähnlich. Zwar gab es in der
Presse Stimmen, die behaupteten die USA hätten den Krieg gar gegen den Willen
Deutschlands durchgeführt. Die USA hätten gar keine gemeinsame Willensbildung
der NATO-Staaten zugelassen, es sei also ein eigentlich USA-mandatierter Krieg
gewesen. Allerdings dürfte das nur ideologische Vorbereitung für die
BRD-Konkurrenz zu den USA als Weltmacht gewesen sein. Schließlich hatten am
Ende alle, denen das Gelingen des deutschen Imperialismus ein Anliegen ist da
ein Defizit ausgemacht, dass die BRD nämlich ohne die NATO gar nicht in der
Lage gewesen wäre den Balkan zu ordnen. Welche Kritik übrigens sogleich eine
Reform der Streitkräfte nach sich zog, also wohl ihren Standpunkt gegen andere
Optionen durchsetzte. Hätte man das nicht auch gewollt, dann hätte man das wohl
nicht als Defizit empfunden. Gegen die USA geht es aber nicht in der NATO, es
gilt also die Alternative aufzumachen in der GASP, wo man nun sofort das
Problem erkannt hat: Zuviel Demokratie, zuviel Vetorecht, zuviel nationale Interessen
– zumal, wenn es darum geht einen politischen Willen zu erzeugen, der sich
weltordnungsmäßig betätigt. Das Mandat wird da gar nicht verhandelt, dass die
EU da einen legitimen Anspruch hat, der aus ihrer gewichtigen Rolle beim
Veranstalten des Weltmarktes entspringt ist vorrausgesetzt; verhandelt wird wie
sie dieses Mandat nun in einen politischen Willen, der „Handlungsfähig“ ist
umsetzt.
Man kann also das artmäßige
Verhältnis von EU und NATO etwa so veranschaulichen: Was der NATO ein
Mandatierungsproblem ist, ist für die EU das Problem der Erzeugung von einem
Willen, der sein Mandat dann aus der Tatsache seines Zustandekommens bezieht.
Das die GASP überhaupt als denkbare Alternative zur NATO betrachtet wird - was
vor allem die USA immer wieder zu bedenken geben – liegt am beiderseitigen
Anspruch eine ordnungspolitische Instanz zu sein. Alle Staaten der NATO sind
ebenso in der UN zusammengeschlossen, hatten sich also verpflichtet außer im
Falle der Landesverteidigung oder im Falle eines UN-Mandats auf kriegerische
Mittel zu verzichten. Der ganze Inhalt der UN-Vereinbarung ist letztlich die
wechselseitige Anerkennung der Souveränität, die NATO hat von der UN auch
deswegen kein Mandat für den Krieg gegen Jugoslawien erhalten. Da die
Interessen der freien Welt jedoch manchmal recht prinzipiell in Konflikt mit
der Souveränität irgendwelcher Staaten geraten, befand man die UN erst mal für
untauglich und machte aus der NATO selbst eine Instanz. Also ein mit Mandat
ausgestattetes Ding. Das war aber nur ein Provisorium, es wurden sogleich
Stimmen laut etwa das Vetorecht im Sicherheitsrat einzuschränken oder sonst wie
die UN zu reformieren. Es war aber auch aus einem anderen Grund ein
Provisorium: Die Interessen der freien Welt sind nach dem Wegfall der
Blockkonfrontation zu widersprüchlich um in der NATO unter US-Vormacht
gebührend repräsentiert zu sein. Die Europäer haben da gleich mal Anspruch
angemeldet, wegen ihres ökonomischen Gewichts, das seinen Bedürfnissen auch
militärisch Geltung verschaffen will. Das können sie schlicht noch nicht ohne
die USA und wollen es auch andererseits nicht immer mit den USA: sie brauchen
eine Alternative zur NATO. Eine EU mit GASP ist da schon etwas komplett anderes
als eine UN und NATO. Schließlich hat man sich hier nicht auf die wechselseitige
Anerkennung der Souveränität geeinigt, sondern bestimmte, normalerweise den
Souveränen vorbehaltene Zuständigkeiten zusammengelegt. Der Zweck war zunächst
sich Institute zur Austragung der ökonomischen Konkurrenz der Staaten zu
verschaffen, mittels derer es galt einen möglichst großen und weltmarktmäßig
gewichtigen (von den Bedingungen desselben weniger abhängigen) Wirtschaftsraum
zu stiften. Das darf man nicht so verstehen, dass Deutschland, Großbritannien
oder Frankreich bisher immer nur Spielbälle des wilden Weltmarktes gewesen
wären. Tatsächlich ist es aber so, das nach dem WK2 niemand da auch nur
annähernd in der selben Liga wie die USA spielte. Das ist das Defizit, das die
Europäer beheben wollten: Nicht sich von einer Konkurrenz befreien, sondern
ernsthaft zum Konkurrenten werden. Davon versprachen sich die ursprünglichen
EG-Staaten einiges und waren auch nur deshalb bereit so manchen
nationalstaatlichen Belang diesen Institutionen zu überlassen. Mittlerweile ist
aus der EG die EU geworden und aus dem Versuch weniger abhängig von der
allgemeinen Entwicklung der Geschäfte auf dem Weltmarkt zu sein, ist zu einem
großen Teil eine Rolle als Stifter eben solcher Entwicklungen geworden. Das
Projekt war außerordentlich erfolgreich, entwickelte aber zugleich die
Bedürfnisse die mit der gewonnenen Stellung einhergehen: ordnungspolitischer
bzw. weltmachtmäßiger Natur. Und hier muß sich die große Gemeinsamkeit der
Interessen erst noch einstellen. Vetorecht in Belangen nationaler Sicherheit
etc. sind da bloß Hindernisse bei der Erzeugung des nötigen Willens, bzw. der
Handlungsfähigkeit. Außerdem sind auch die ökonomischen Gemeinsamkeiten nicht
bedingungslos. Ein erster Schurkenstaat ist schon ausgemacht: Der »Superegoist«
(SPIEGEL) Aznar und sein Spanien.
Genau andersherum kam die
NATO zu diesem Berührpunkt mit dem Staatenbund. Hier war der
Weltordnungsanspruch von vornherein Inhalt des Zusammenschlusses, aber eben
auch gegen den Ostblock, den es jetzt nicht mehr gibt. Der gemeinsame Feind war
der gemeinsame Zweck und mit der NATO das nötige zu unternehmen fast reine
Formsache und außerdem noch ein großzügiges Angebot der USA. Bei der EU war der
gemeinsame Zweck, der bereits erwähnte, sich auf dem Weltmarkt ein Gewicht
gegen die USA zu verschaffen. Was aus dem Resultat der bisherigen Bemühungen
nun für Bedürfnisse entstehen, darüber ist man sich noch nicht so ganz einig,
so fragte etwa die Londoner Times polemisch, was die Briten denn davon hielten,
müssten ihre Söhne »für Javier Solana sterben«. Für die BRD ist die Richtung
dagegen klar: Handlungsfähigkeit, aber nicht bloß weltpolitisch, sondern auch
im Sinne von Erweiterungsfähig; soll heißen: hinterhofpolitisch.
Testfall für die Handlungsfähigkeit: Unterwerfung des eigenen Hinterhofs
»Zu gegebener Zeit wird Deutschland den politischen Einfluß geltend machen wollen, der ihm, gemessen an seiner militärischen und wirtschaftlichen Stärke, zukommt, und emotional nicht mehr in dem Maße wie bisher von der militärischen Unterstützung der USA und der politischen Unterstützung Frankreichs abhängig sein. (...) Inzwischen ist Deutschland so stark geworden, dass die bestehenden europäischen Institutionen aus eigener Kraft keine Balance zwischen Deutschland und seinen europäischen Partnern mehr herzustellen vermögen; andererseits aber könnte Europa, selbst mit Deutschland, weder dem Wiedererstarken noch dem Zerfall Rußlands – den beiden bedrohlichsten Entwicklungen der postsowjetischen Unruhen – allein entgegentreten.« (5, 914) (Henry A. Kissinger)
»Unterschiedliche Positionen
bestehen auch hinsichtlich der Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen im Rat.
Während Paris am Vetorecht bei Beschlüssen im Bereich des Außenhandels
festhält, will sich Berlin in der Asyl- und Einwanderungspolitik nicht
Mehrheitsentscheidungen unterwerfen. (...) Die Gemeinschaft ist im Lauf der
letzten Jahrzehnte nicht nur größer, sondern auch vielgestaltiger geworden,
weshalb die besondere Beziehung der beiden Nachbarstaaten an Gewicht verloren
hat. In Berlin wird dies heute konzediert; es heißt nur noch in zentralen
Grundsatzfragen sei das deutsch- französische Einvernehmen unabdingbar.« (6) (NZZ)
Im ersten Abschnitt sollte
klar werden, dass es sich bei der Erweiterung der EU um ein Unternehmen
handelt, das von der einen Seite aus eigenem Interesse betrieben wird, der
anderen Seite jedoch mehr als alternativlose Option, die so einige Opfer
abverlangt entgegentritt. Einfacher heißt das, die EU zwingt den
Beitrittskandidaten in hohem Maße ihren Willen auf, verhält sich als
erfolgreiche imperialistische Macht. Nun sollte im zweiten Abschnitt klar
werden, um welche Art von Verband es sich denn bei der EU handelt. Das die EU
sich diesbezüglich in einer Phase der Neubstimmung befindet, darüber sind sich
Presse und Politiker durchaus einig. Hier kommt es darauf an, zu zeigen welche
Art Defizit da entdeckt wurde und das selbst daß schon eine Festlegung auf
einen Zweck ist, der nicht unbedingt von allen beteiligten Staaten geteilt
wird. Vorreiter beim Fordern der Handlungsfähigkeit, man kann dazu auch sagen: politische
Einheit, sind die BRD und vielleicht das Paradigma für diesbezügliche Bremser
Großbritannien (letztere wollten ja sogar bei dem provisorischen Ersatz für die
Einheit, dem Euro, erst mal abwarten). Neuerdings wird nun die politische
Einheit unter dem Titel „Erweiterungsfähigkeit“ voranzubringen versucht. Das
hat einen doppelten Charakter, einerseits den Inhalt der Erweiterung
festzulegen, den Besitzstand der Union gegen Modifikationsbedürfnisse der
ehemaligen Planwirtschaften abzusichern, andererseits wird versucht die
institutionelle Reform auch im Hinblick auf die Weltmachtbedürfnisse der
Nutznießer der EU – mehr als alle anderen die BRD – voranzubringen. Keiner der
„4 Großen“ in der EU hat da wesentliche Bedenken gegen die Maßnahmen, die nötig
sind zu gewährleisten dass die EU bei der Erweiterung vor allem das erhält, was
sie zusammen will: Vergrößerung der Anlagesphären ihrer Kapitalien, zu
EU-Bedingungen, also unter der Vorraussetzung der Nutzlosigkeit des Reichtums
der ehemaligen Planwirtschaften, der diesbezüglich durch die Mitgliedschaft
nicht auch gleich mitreden dürfen soll. Ginge es aber nur darum, dann wäre die
institutionelle Reform schnell vom Tisch: Mehrheitsentscheidungen und kein
Vetorecht mehr in den entsprechenden Bereichen, und dann immer zusammen den
Rest überstimmen. Wie vorhin bereits gesagt, handelt es sich jedoch erstens
nicht um die ökonomische Einigkeit, die sich mit den Instituten der EU ihre
Mittel verschafft, sondern um die ökonomische Konkurrenz – was jedoch nicht
eine weitgehende Einigkeit gegenüber den ehemaligen Planwirtschaften
ausschließt. Zweitens haben die beteiligten Staaten aber von Anfang an mit der
EG und besonders Deutschland, seit dem Anschluß der DDR an die BRD, mit der EU
eigene Zwecke verfolgt.
Die Zwitterrolle der
Erweiterungsfähigkeit macht die Verhandlung der institutionellen Reform so
interessant: Einerseits bis zu einem gewissen Grad gemeinsames Anliegen,
andererseits geht es auch um die Stärkung der jeweils eigenen Position bzw. um
Schadensbegrenzung bei der Veranstaltung der, aus dem gemeinsamen Anliegen
heraus notwendigen Reformen. Etwa die Beharrlichkeit Frankreichs, mit der es
auf der gleichen Stimmenzahl wie Deutschland im Rat bestand, ist ein Beispiel
hiervon. Wenn auch recht erfolglos, da letztlich durch die Regelung der
quasidoppelten Mehrheit (also dass ein Staat, der mit der Mehrheit die sich
nach der Ratsstimmenanzahl ergibt nicht zufrieden ist, die Entscheidung
anfechten kann indem er überprüfen lässt, ob dem auch eine bevölkerungsmäßige
Mehrheit entspricht) die Größe der Bevölkerung insofern zum tragen kommt, dass
sie unter den entsprechenden Umständen einem Vetorecht gegen Entscheidungen des
Rates mit qualifizierter Mehrheit entspricht. Eine Gleichberechtigung von
Frankreich und der BRD ist also im Bezug auf Entscheidungen mit qualifizierter
Mehrheit des Rates, in Nizza nicht erhalten geblieben. Allerdings soll es nun
nicht um die letzten Details der Reform gehen, sondern um erstens: Was ist der
Witz bei der Erweiterungsfähigkeit?, zweitens: Welche Vorstellungen und Zwecke
werden darüber, als solche um die nötige institutionelle Reform noch befördert
und konkurrieren miteinander? – Oder wie es die FAZ formulierte: »Zwei, drei
Stimmen mehr im Ministerrat für Deutschland ändern wenig am Übergewicht der
kleinen Staaten, und sie beantworten auch nicht die Frage der künftigen
Führungsfähigkeit einer Gemeinschaft im Dauerwachstum« (7)
Die FAZ, „Zeitung für
Deutschland“, findet, daß da schon genug geopfert wurde und es nun an der Zeit
sei, aus der EU ein Mittel Deutschlands zu machen. Dabei will sie ungern von
kleinlichen Rechenspielen aufgehalten werden und weißt darauf hin, daß es in
der EU – zugunsten der kleinen Staaten – ziemlich undemokratisch zugeht. Der
Hintergrund dieser großdeutschen Forderung, die Kleinen auf ihre Plätze zu
verweisen und dabei nicht auf Peanuts rechnerischer Natur zu achten, ist ein
typischer Demokraten-Taschenspielertrick, die kleinkarierte Rechnungsweise von
Leuten, deren Verstand aussetzt, sobald es ums Vaterland geht: Alle Menschen
sind doch gleich. Also soll gelten: 1 Ire = 1 Deutscher. Im Rat schaut das aber
ganz anders aus: 10000 Deutsche = 1 Ratsstimme und nur 5000 Iren = 1
Ratsstimme, ergo: 1 Deutscher = 0,5 Iren. Das ist undemokratisch! – beklagen
sich die FAZ-Rechenschieber. Aber nicht genug, genau das war ja das Argument
der FAZ, die paar Ratsstimmen sind nicht so entscheidend. Da gibt es dasselbe
Problem im Parlament, aber auch das – die kleinkarierte Rechnung will die FAZ
ja weglassen – soll nicht für entscheidend gelten. Wenn nicht hier – das aber
schon vorrausgesetzt und subsumiert unter „Übergewicht der kleinen Staaten“ -,
wo sollen also die Änderungen der Regelungen wer wie viel zu sagen hat
stattfinden? - »Hierfür ist die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen viel
bedeutsamer. Auf ihr sollte Schröder in Nizza bestehen« (7) – Aha! Da haben wir
des Pudels Kern! – Die FAZ beklagt das Veto-Recht der einzelnen Staaten in so
vielen Belangen. Was heißt das? – Wenn die Verträge für bestimmte
Entscheidungen Einstimmigkeit fordern, also daß kein Staat dagegenstimmt oder
sich enthält, dann kann jeder Staat, unabhängig von seiner Einwohnerzahl oder
sonst was, Entscheidungen verhindern (in Belangen der nationalen
Sicherheit,...). Die FAZ meint nun – ganz im Sinne der Handlungsfähigkeit – daß
das doch insgesammt betrachtet den „kleinen Staaten“ noch ein zusätzliches
Gewicht verleiht, indem sie nicht nur im Rat und im Parlament überräpräsentiert
sind, sondern auch noch der Verwirklichung der Wünsche Deutschlands im Weg
stehen. Und genauso wie die FAZ eine Zeitung für Deutschland ist, soll auch
Deutschland nicht verhindert werden seinen Zweck für die FAZ zu erfüllen. Dazu
muß es aber auch was tun können, das hat die FAZ schon begriffen, daß es auf
die Tätigkeit der Staaten ankommt, nicht auf das Überstehen all der Bedrohungen
von Innen und Außen, wie die BILD meint. Eine Entscheidung, wo die EU-Staaten
alle Veto-Recht haben wird da freilich tendenziell umso eher überhauptgarnicht
zustande kommen, je mehr Staaten in der EU sind. Darum fordert die FAZ die
Mehrheitsentscheidung zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit. Aber – um nicht
auf den Taschenspielertrick der FAZ hereinzufallen – schaun wir uns die
Demokratenrechnung mal diesbezüglich an: Alle Iren sind gegen die Gesetzesvorlage,
alle Deutschen sind dafür. Im Rat gewinnt Deutschland eine Mehrheit und setzt
sich durch, ergo: Jeder Deutsche hat was er will, kein Ire konnte es
verhindern. Jeder Deutsche gilt 1, alle Iren gelten 0. Aber das kennt man ja
vom Fußball. Hier muß vielleicht darauf noch mal hingewießen werden, daß die
gemeinsamen Interessen der ökonomischen Weltmacht Europa auch bei der
institutionellen Ordnung der EU vor Nizza schon nicht in Gefahr gelaufen sind,
irgendeinen Beschluß hinzunehmen der ihnen nicht passt, und das freilich
gegenüber den Erweiterungskandidaten sichergestellt wird, das sie keine
Möglichkeit haben etwa irgendwie planvoll mit dem Zeug das sie haben umzugehen.
Das bedeutet die EU-Mitgliedschaft für diese Staaten nämlich, daß sie sich hier
gefälligst dem EU-Rechnungswesen zu unterwerfen haben, wo nur rentable Sachen
zu gebrauchen erlaubt ist. Die spannende Frage hier ist, wie es die Regierung
der BRD schafft, sich einerseits als „Anwalt“ eben dieser
Erweiterungskandidaten aufzuspielen, andererseits die Anpassungsforderung an
dieselben locker im Vorbeigehen da unterzubringen. Zweitens geht es hier nicht
darum, die EU als undemokratisch zu kritisieren. Meistens vergisst man, daß die
Demokratie, trotz allem was man für sie einwenden könnte, eine Form der Herrschaft
ist. Und diese Herrschaft hat einen Zweck. Der Widerspruch, den wir hier mal
locker übergehen, daß nämlich die Demokratie einerseits einen Willen erzeugt,
der alle Widersprüche in sich aufhebt indem jeder eine Stimme hat, andererseits
das Resultat des demokratischen Vorgehens die Aufhebung aller verschiedenen
Willen in eben jenem einen Herrschaftswille ist, die Vorraussetzung oder der
Anspruch der Demokratie also nichts weiter als ihr notwendiges Resultat ist,
wird ja auch im Alltag locker ausgehalten. Deshalb tun wir mal so, als ginge es
hier um was anderes: Die große Politik.
Der dritte Punkt in diesem
Zusammenhang ist am besten an den Argumenten ersichtlich, die so für diese oder
jene Sitzverteilung im Rat angeführt werden. Das bloße Demokratieargument,
welches geschickt über die Tätigkeit eines Staates überhaupt hinwegsieht um sie
durch die Hintertür einzuschmuggeln, ist in Nizza bei den Deutschen beliebt
gewesen: Bevölkerungszahl. Im Vergleich mit den anderen, die da als
Redlesführer in Frage kommen, kann man sagen: BRD hat gewonnen. Bei dem
Argument mit dem Bruttosozialprodukt: Italien+Frankreich = Deutschland.
Nettozahler = Deutschland. Exportüberschuss (Zahlungsbilanz) = Deutschland.
Einfluß auf die Weltpoilitik = Force de FRAP – recht dürftiges Argument, wer
denkt denn schon so lange nach „The Day after“ an Atomkrieg? – Außerdem:
Siemens + AEG + Rheinmetall + Telefunken + Airbus + DASA baut 80
Interkontinentalraketen in 2 Wochen + Forschungsreaktor in Garching = Was soll
eigentlich diese Atomkacke? (Fischer, Grüner) Daß das Argument mit der
Vergangenheit nicht mehr zählt ist in der Berliner Republik selbstverständlich.
Hier wird Geschichte gemacht, nicht mehr aus der Geschichte gelernt, „wir“
haben aus unseren Fehlern gelernt, tönt es aus allen Universitäten: In einen
Krieg wie 1914 lassen wir uns nichtmehr hineinziehen, Bündnistreue ist fürn
Arsch, das hat uns die Realpolitik Bismarcks beigebracht. Zweitens dulden wir
keinerlei Extremismus mehr! – bestimmte Sachen sollte man nicht verhandeln, sonst
gibt’s Hitler! – Die Verhandlungen in Nizza waren jedenfalls geprägt von
solchen Argumenten. Worum es dabei geht, lässt sich nicht ohne den Hintergrund
des Anschlusses der DDR an die BRD verstehen. War zuvor die Konstellation noch
als klassisch im Sinne des 20. Jahrhunderts zu verstehen, also Großbritannien
als Insel mit Sorge um das Gleichgewicht in Europa; Frankreich als europäische
Großmacht, nicht Grenzland im Western, sondern Zentrum des freien Europa;
Deutschland Frontstaat nach Osten, so hat sich das nach dem Anschluß radikal
geändert. Geopolitisch betrachtet, hat sich die Bedrohung der Weltordnung aus
der SU heraus nach Westen verlagert, die SU selbst wurde zum Machtvakuum,
Frankreich zum Frontstaat, die Berliner Republik zum Nabel des Geschehens,
Großbritannien konfrontiert mit einer optionslosen Bedingung, die einen
Einfluss auf das Kräftegleichgewicht verunmöglicht.
Die deutsche Regierung hat da
mit der Forderung nach Erweiterungsfähigkeit wirklich ein Lehrbuchbeispiel für
den Imperialismus geliefert. Indem diese erstens als gemeinsamer Imperialismus
gegen die Beitrittskandidaten funktioniert, also denen gegenüber klarstellt,
daß sie sich gefälligst anzupassen haben und die EU nicht gedenkt auf ihre
Bedürfnisse näher einzugehen, zweitens die Erweiterungsfähigkeit den anderen
EUlern gegenüber gleich mal auf den Tisch bringt, was da sonst noch so
gewünscht wird von deutscher Seite. Und die Krönung des Ganzen: Jeder gute
Deutsche kann sich sofort daran machen allen anderen Europäern ihren Nationalismus
vorzuwerfen. Die Aufgabe von nationaler Souveränität, wie sie als
Erweiterungsfähigkeit gefordert wird, ist zweischneidig, richtet sich sowohl
gegen die Konkurrenz innerhalb der EU, als auch – und das ist ihre Maske –
gegen die Beitrittskandidaten als selbstverständliches Interesse der
EU-Staaten. Die Tatsache, daß die BRD da keine weiteren Bedenken gegen die
Abgabe von Souveränität an die EU hat, bezeugt nichts weiter als ihr gutes
Abschneiden in der Konkurrenz, wie sie bisher geregelt war. Die formale
Gleichbehandlung der Staaten in der EU reproduziert ihre substantielle
Ungleichheit und Verhandlungen über die institutionelle Reform sind mehr oder
weniger nur Verhandlungen darüber, was denn nun von der Substanz her als Form
der Konkurrenz zugelassen wird.
Schluß: Die beiden Punkte
waren: was ist der Witz bei der Erweiterungsfähigkeit? – Der Witz ist der
Doppelcharakter: Forderung nach beiden Richtungen (EU und Beitrittskandidaten)
in einem Anspruch (ob der aufgezählten Argumente).
Welche Interessen Konkurrieren
da miteinander? – Die von Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Italien,
.....
Warum hat die BRD da am
wenigsten Hemmungen Kompetenzen zu übertragen? – Wegen ihrer guten Position,
was die Sachen, die diese Kompetenzen betätigen betrifft, weil onehin schon
sicher ist, daß die Kompetenzen nichts anrichten können, was der BRD schadet. (chen)
(1): „Intergovernmental
Conference 2000: the Polish Position“, Außenministerium der Republik Polen,
Warschau 12. Juni 2000, aus dem Englischen vom Autor übersetzt.
(2): Regierungserklärung des
Bundeskanzlers zum Europäischen Rat in Nizza vor dem Deutschen Bundestag,
Berlin, 28.11.2000.
(3): Schröder am 25.06.2000
im Fernsehen.
(4): Schröder am 21.11.2000
vor der Parlamentarischen Versammlung der NATO anlässlich ihrer 46.
Jahrestagung.
(5, Seite): Henry A.
Kissinger: „Die Vernunft der Nationen“, Bertelsmann 1996.
(6): NZZ, 04.12.2000, S.3
(7): FAZ, 04.12.2000, S.1
Streitblatt Januar 2001