Seit mehr als 20 Jahren hat die GfbV vor den katastrophalen
Folgen der staatlich gesteuerten Zuwanderung von Muslimen auf den Gewürzinseln [Molukken/Indonesien]
gewarnt. Mit Memoranden, Mahnwachen und der Organisation von Delegationen nach
Europa setzten wir uns für die Anliegen der molukkischen Ureinwohner ein. Seit
dem Ausbruch der Gewalt vor anderthalb Jahren haben wir in Presseerklärungen
und Appellen über die Hintergründe der Massaker informiert und die deutsche
Bundesregierung sowie die Europäische Union aufgefordert, sich für einen
besseren Schutz der molukkischen Christen sowie für einen Ausgleich der
Religionsgemeinschaften einzusetzen.” (GfbV: Gewalt auf den Molukken aufhalten.
4.12.2000, www.gfbv.de)
Die ‘Gesellschaft für bedrohte Völker’, 1968 als
‘Aktion Biafra-Hilfe’ unter anderem von ihrem rührigen Dauervorsitzenden Tilman
Zülch gegründet, hat sich den Kampf für Menschenrechte und gegen Völkermord auf
die Fahnen geschrieben. Wert legt sie dabei auf öffentlichkeitswirksames
Auftreten und griffige Parolen. Geographisch beschränkt sich die Gesellschaft,
die heute über 20 hauptamtliche Mitarbeiter in der Zentrale Göttingen verfügt und
Sektionen in Bosnien-Herzegowina und in Südtirol hat, im wesentlichen auf eine
Handvoll Schwerpunktländer wie den Sudan, Jugoslawien, Indonesien und China,
doch versteht man sich selbstverständlich als Lobby für Minderheiten weltweit,
also für Indianer, assyrische Christen und Krimtataren gleichermaßen. Seit 1993
ist deshalb die GfbV als Berater in solchen Fragen beim Wirtschafts- und
Sozialrat (ECOSOC) der Vereinten Nationen anerkannt, der in der UN-Zentrale in
New York tagt.
Polemische Menschen könnten
aus Erfahrungen mit GfbV-Ständen in der Fußgängerzone behaupten, diese spreche
mit ihrer Arbeit vor allem die emotionalen Sphären des Publikums an und gleiche
daher einem Tierschutzverein. Tatsächlich hebt sich die GfbV von der etwas
größeren Konkurrenz ‘amnesty international’ ab und sucht ihr eigenes Profil
weniger in detaillerter Dokumentation als im Primat der Aktion. Das
Grundsatzprogramm ist kurz und klar gehalten.
Menschenrechte weltweit
Unverständnis darüber, daß Krieg und Völkermord von der internationalen Staatengemeinde gefördert oder zumindest geduldet werden, ließ aus der ‘Aktion Biafra-Hilfe’ eine Organisation entstehen, die sich vorgenommen hat, “weltweit Menschenrechte von ethnischen und religiösen Minderheitengruppen zu schützen und durchzusetzen”. Hierbei setzt man auf völlige Unabhängigkeit und Überparteilichkeit, kritisiert Menschenrechtsverletzer, wo immer man sie entdeckt:
“Kein Wunder, wenn sowohl
‘Linke’ als auch ‘Rechte’ oft Probleme mit unserer Menschenrechtsorganisation
hatten, ließ sie sich doch nicht so einfach in derartige Kategorien einordnen.
Kein Wunder auch, wenn die GfbV ihren Platz ‘zwischen allen Stühlen’ als
Ehrenplatz ansieht.” (GfbV: Selbstdarstellung).
Die Grundposition ist also
eine formale: Menschenrechte, dort, wo ihre Verletzung entdeckt wird, zu
schützen, unabhängig von politischen Ideologien. In diesem Sinne beruft man
sich auf die kritischste aller Positionen, man kritisiert einfach alle. Und
tatsächlich bekommen in dem Zülch-Text ‘Völkermord im 20. Jahrhundert - Bis heute macht sich die
Staatengemeinschaft mitschuldig’ (pogrom 200 Herbst 1998). auch die Großen
ihr Fett ab, die Nazis, die Kolonisatoren, die armenienmordenen Türken, die
USA, die UdSSR und ihre Nachfolger, Frankreich, Großbritannien, China und schließlich
auch die beiden Nachkriegs-Deutschlands.
Nichtsdestotrotz tun sich
eine Reihe von Fragen auf, die man der GfbV schon stellen kann. Hierbei wird
man feststellen, daß die GfbV in ihrer Zeitschrift ‘pogrom’ oder in ihrer
umfangreichen Internet-Präsentation, www.gfbv.de, nicht auf alle Fragen
antworten wird und dies kein Zufall ist.
“Gruppenschutz braucht Gruppenrechte”
Menschenrechte, was ist denn das? - Dies ist eben so klar nicht auszumachen. An keiner Stelle wird ein konkreter Katalog angegeben. Zwar läßt sich vermuten, daß aufgrund der Beraterposition die ‘UN-Charta der Menschenrechte’ anerkannt wird, doch wird hierauf kein Bezug genommern. Menschenrechte werden also als ein ewig gleicher Stamm nicht näher aufzuschlüsselnder Rechte verstanden, über die eine Diskussion nicht stattzufinden braucht - ja vielleicht nicht einmal darf, da sonst ihr - im einzelnen unbekannter - Gehalt geschmälert werden könnte. Im Namen und explizit im Programm (siehe oben) bezieht sich die GfbV lediglich auf Gruppenrechte von ethnischen und religiösen Minderheiten - im Gegensatz zu staatlich festgeschriebenen Individualrechten. Zwar bekennt sie sich auch nirgendwo wortwörtlich zu einem Selbstbestimmungsrecht der Völker (und Religionen), doch darf man einen entsprechenden Grundtenor unterstellen. So sollen schließlich nicht nur die “molukkischen Ureinwohner” vor Überfremdung durch landlose Einwohner aus anderen Teilen Indonesiens geschützt werden. (Da hier ein klarer Feind ausgemacht werden kann, der islamistische Lasker-Jihad, ist eine Stellungnahme zugunsten der ‘Ureinwohner’ im übrigen erheblich leichter als auf der Insel Borneo, wo ein Dayak-Mob die Zuwanderer von Madura zu köpfen beliebt.) Südsudanesen, Tibeter, Tschetschenen, Kurden und viele mehr fallen in das gleiche Raster. Oftmals wie eben auf den Molukken oder im Südsudan überschneiden sich religiöse und ethnische Rechtsansprüche, wobei sich die GfbV auf den Aspekt beruft, der sich anbietet. So waren die Molukken vor ihrer Einbeziehung in die indonesische Transmigrationspolitik sowohl christlich als auch muslimisch, die Religion aber war nur eine Identifikationsebene unter anderen, die Dorfgemeinschaften sicherten ihr gegenseitiges Überleben durch ein rationales über- beziehungsweise zwischenreligiöses Solidaritätsprinzip, das sogenannte ‘Pela’. Im Visier der GfbV stehen jedoch im wesentlichen die molukkischen Christen, auf die einheimischen Muslime sowie den christlichen Mob hingegen wird in der Darstellung der GfbV hingegen nur am Rande eingegangen. Blauhelme sollen minderheitliche Christen und mehrheitliche Muslime trennen.
Jede Minderheit, so scheint
der Ansatz zu sein, ist potentiell gefährdet, unterdrückt oder gar ausgerottet
zu werden. Was nicht zusammenpaßt (Nigeria, Sudan etc.), gehört also im Prinzip
getrennt. Daß die politischen Verhältnisse und die beschränkten Möglichkeiten
einer NGO das nicht immer zulassen, weiß auch die GfbV, weshalb sie eine “‘Dritte Kammer’, in der
Völker ohne (anerkannten) Staat und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
repräsentiert sind” bei den Vereinten
Nationen einfordert (GfbV: ‘Für eine Welt ohne Völkermord’. 22.5.2000). Ist eine
Sezession allerdings möglich, soll sie auch unterstützt werden:
“Die Opfer im Kosovo
müssen jetzt über ihre Zukunft selbst entscheiden. Nach ihrer Rückkehr in
freien Wahlen. Auch für eine unabhängige Republik Kosovo. Das müssen wir
akzeptieren.” (Zülch: Selektion, Deportation, Genozid: endlich spricht eine
deutsche Regierung Klartext in Sachen Völkermord, 10.4.1999)
Zum Grundverständnis der GfbV
gehört also die Einsicht, daß es in der Welt kohärente Kulturen gibt, die man
im weitesten Sinne - unter Einbezug religiöser Gemeinsamkeiten etwa als - ‘Völker’
bezeichnen kann. Diese Einheiten dürfen als ‘irgendwie organisch’ verstanden
werden. Sperrt man quasi unter Laborbedingungen zwei solcher Einheiten
zusammen, werden sie sich gegenseitig das Fell gerben. Gibt es eine
Mehrheitsfraktion, so wird sie sich um die Ausrottung der Minderheit bemühen.
Das was nun - im wesentlichen, doch wie noch zu zeigen nicht ausschließlich -
als Menschenrechte in Anspruch genommen wird, ist das Recht der Minderheit,
ihre Kultur und ihr festes hinzugehöriges Territorium zu wahren. Die interne
Organisation wird als organisch gewachsen und damit als ‘gut’ gewertet, weshalb
von Individualrechten erst einmal abgesehen werden kann. Verteidigt wird die
spezifische Eigenart der Gruppe gegen den schädigenden Einfluß von außen.
Daß es auf den Molukken
allerdings - und zu Beginn des Konfliktes - weniger um die christliche
Volksseele als vielmehr um recht materialistische Gründe gehen könnte, scheint
der GfbV-Analyse eher versehentlich zu entschlüpfen:
“Die zwei Millionen
molukkischen Christen werden aufgrund der staatlich geförderten Zuwanderung
(Transmigration) von Muslimen aus anderen Teilen Indonesiens zu einer
Minderheit im eigenen Land gemacht. Während sie mit den muslimischen Molukkern
noch einen Ausgleich finden konnten, fühlen sie sich heute gegenüber den
Neuankömmlingen wirtschaftlich benachteiligt und an den Rand der Gesellschaft
bedrängt.” (GfbV: Gewalt auf den Molukken aufhalten. 4.12.2000)
Zwischen allen Stühlen, aber an einem Tisch mit den Volksgenossen
Übersetzt man “Die Molukken den Molukkern!” in einen europäischen Kontext, gelangt man zu einer Diskussion, die vom emotionalen “Deutschland den Deutschen!” bis zur sachlichen und standortorientierten Einsicht in die notwendige Trennung von “nützlichen” und “ausnützenden Ausländern” reicht. Das allerdings tut die Gesellschaft für bedrohte Völker nicht, man kann ihr also nicht vorschnell einen Hang nach Rechts vorwerfen. Aber sie läßt mit ihrem grundsätzlichen Volksglauben zum einen diese Interpretation unwidersprochen zu und grenzt sich zum anderen in bestem bürgerlichen Demokratieverständnis von der politischen Rechten keinesfalls ab.
“Wir freuen uns über
jeden, der und die bei der Vorbereitung der Aktionen mitmalt und mithämmert,
Einladungen oder Flugblätter verteilt, Transparente trägt oder einfach nur
dabei sein möchte.” (GfbV: Aktiv werden für Menschenrechte. 29.11.2000)
Wenn ausdrücklich alle zur
gemeinsamen MR-Arbeit geladen werden, dann wundert es sich nicht, wenn die
Gesellschaft sich mit Blüm und Geissler um den christlichen Südsudan bemüht
(das streitblatt berichtete) oder sich zur Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion
vom 24.2.2000 zum Thema “Was unternimmt die deutsche Bundesregierung gegen die
Verfolgung von Christen weltweit?” (GfbV: Gibt es eine neue Christenverfolgung.
pogrom 206) zu Wort meldet.
Zwei Abteilungen der GfbV
sind besonders auffällig: die Sektion Bosnien-Herzegowina, die im Kontext der
Jugoslawien-Kriege enstanden ist, wozu noch etwas zu sagen sein wird, sowie die
Sektion der Autonomen Provinz Südtirol.
Lange zurück währen die
Verbindungen der Volksdeutschen zu ihren Brüdern in Südtirol (so ließ einst
sogar der Führer vier Divisionen am Brenner aufmarschieren, um Mussolini
diesbezüglich zu beeindrucken). In der jüngeren Vergangenheit mag man sich
daran erinnern, wie der Münchner CSU-Stadtrat Bletschacher überführt wurde,
Gelder des dubiosen Vereins “Stille Hilfe Südtirol” in seine
Käseschachtel-Fabrik gesteckt zu haben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt - und
doch findet, wer sich durch die Liste gräbt, einen Link zum “Südtiroler
Volksgruppeninstitut”, das wie folgt - beschrieben wird:
“In Bozen ansässige Organisation, die
Lösungsvorschläge für die Volksgruppenfrage in Europa erarbeitet und sich dabei
die Erfahrungen beim Schutz der deutschen und ladinischen Volksgruppe in
Südtirol zunutze macht.”
Dieses Institut völkischer
Forschung hat sich auch seinerseits mit der GfbV verlinkt, was eine gewisse
inhaltliche Übereinstimmung in Sachen Minderheitenrechte nahelegt (www.volksgruppen-institut.org).
Von hier aus kann man sich dann schnell zur ‘Föderalistischen Union
Europäischer Volksgruppen’ (FUEV) mit Sitz in Flensburg durchklicken, einem
Dachverband der solch illustre Gruppierungen wie die ‘Südtiroler Volkspartei’
(SVP), die ‘Landesversammlung der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien’
oder den ‘Zwischenstaatlichen Rat der Rußlanddeutschen ‘Wiedergeburt’’
beherbergt (www.fuen.org). Mit der FUEV setzen sich im übrigen
Hans-Rüdiger Minow und Walter von Goldendach in ihrem Buch “Von Krieg zu Krieg.
Die deutsche Außenpolitik und die ethnische Parzellierung Europas. München u.a.
³1999” ausführlich auseinander.
Das Konzept der
Volksdeutschen ist ein einfaches: Entdeckt man ethnische Minderheiten in
anderen europäischen oder außereuropäischen Staaten, läßt sich schnell ihre
Unterdrückung konstatieren, das heißt der entsprechende Staat kann mit den
Argumenten ethnischer Menschenrechte angegangen werden. Sind die Minderheiten
volksdeutsch, dann bietet sich Deutschland sozusagen ein Stein im Brett der ‘Partnerländer’,
für welche man sich zuständig erklärt. Bretonen sind keine Franzosen, Basken
weder Spanier noch Franzosen, Krimtataren keine Russen, aber Deutsche ob in
Südtirol oder Dänemark sind immer Deutsche, stärken also ihr Mutterland,
während andere den Staat, in welchem sie leben, nur schwächen können, ohne
einen eigenen zu bekommen.
Der GfbV bleibt diesbezüglich
vorzuwerfen, daß sie sich - bei ihrerseits anerkannter oder drohender
Verletzung völkischer Minderheiten - bereitwillig als Aktionsforum andient und
im Gegensatz etwa zu amnesty, das an Individualrechten interessiert ist, der
Rechten organischen Volks(rechts-)begriff teilt. Das eigentlich würde schon
genügen, wären da nicht die Balkankriege gewesen...
Die GfbV, die Balkankriege und die Staatlichkeit
Die GfbV versteht sich als moralisches Gewissen in der Welt. Ansprechpartner sind die Bundesregierung, die EU und die Vereinten Nationen. Diese werden kritisiert, auch mal gelobt (GfbV: “Halbzeit” für rot-grüne Koalition: GfbV sieht “einige ermutigende Fortschritte” in der Menschenrechtspolitik. 26.10.2000) und vor allem beständig aufgefordert, im Sinne der GfbV einflußnehmend tätig zu werden. Berührungsängste zu parteilichen, staatlichen, überstaatlichen und ‘zivilgesellschaftlichen’ Institutionen sind unbekannt. Wenn sich demgemäß die Innenminister von Bund und Ländern wieder besorgt über die Asylbewerberzahlen äußern und für ein Durchgreifen werben, dann hört man von der GfbV nicht allzuviel. Nur was das behördliche Mobbing bosnischer Flüchtlinge betrifft, wird protestiert, da ja eine GfbV-Sektion Bosnien-Herzegowina besteht, und immerhin schrie Tilman Zülch bei der Merz-Forderung nach Politikverbot für nichtanerkannte Asylbewerber auf. Im Ernstfall hätte vermutlich die personelle Struktur der GfbV hierunter gelitten.
Mit großem Aufwand und
wirklich erfolgreich aber hat sich die GfbV gegen den andauernden ‘Völkermord’
auf dem Balkan stark gemacht. Ein militärisches Eingreifen wurde bereits im
Bosnien gefordert, der Feind war klar: der Serbe, manifestiert in Truppen,
Behörden, KZs, dem ‘Schlächter’ Milosevic und den historischen Metzeleien von
1908-1912 (u.a.
Zülch: Völkermord im 20. Jahrhundert. pogrom 200 Herbst 1998). In der Propaganda um das Massaker von Racak, welches
am 15.1.99 im Kosovo stattgefunden haben soll und mit dem ein militärisches
Eingreifen seitens der NATO maßgeblich gerechtfertigt wurde, wurde die GfbV nun
endlich erhört. Mit einem detaillierten Bericht wurde an die Öffentlichkeit
gegangen, wenn auch nur Indizien und Vermutungen geboten werden konnten (GfbV: Das Verbrechen
von Racak. 18.3.1999). Dieser
Bericht war bis Redaktionsschluß nicht vom Server genommen, obwohl die
Veröffentlichung des finnischen Forensiker-Berichtes ein Massaker ausschloß (Workers World: Report
finds no evidence of ‘Racak massacre’. June 8, 2000). Schweigen aus Einsicht in das Dilemma des eigenen
Tuns? Ein weiteres Beispiel. Nach unverhohlener Sympathie für den albanischen
Befreiungskampf im jugoslawischen Kosovo hat sich in letzter Zeit das Blatt der
Zuwendung gedreht:
“Auch im neuen Jahrtausend haben wir unsere
Lobby-Arbeit für die Opfer des Bosnienkrieges, später des Kosovokrieges und
heute der Vertreibungen und Menschenrechtsverletzungen radikaler Kosovo-Albaner
gegen nicht-albanische Bevölkerungsgruppen des Kosovo, vor allem Roma, Aschkali
und Kosovo-Ägypter, fortgesetzt.” (GfbV: Immer zwischen allen Stühlen.
24.2.2000)
Wie aus einer Babuschka-Puppe
sind da noch ein paar versteckte Ethnien im Kosovo aufgetaucht, die man zuvor
nicht bedacht hatte. Der Nationalismus der Albaner, zuvor bis zur Sezession
gedacht, muß semantisch umgewertet werden. Das gelingt, ohne selbstkritisch zu
werden, dank der formalistischen Programmatik, die da lautet: Wir kritisieren
überall, sogar bei ehemaligen Schützlingen, denn wir sind unabhängig und
superkritisch, wenn auch nicht sonderlich vorausschauend.
Durch ihre methodische
Beschränkung auf die Mikroebene der Völkchen der Welt erübrigt sich eine
tiefere Analyse im Weitwinkelfokus. Die GfbV will die Ursachen der Krisen und
Kriege in der Welt gar nicht ergründen, sie will aufstehen und vor allen
anderen in die Menge rufen “Menschenrechtsverletzung!”. Im wesentlichen glaubt
sie an die Gerechtigkeit der staatlich organisierten und hierarchisierten Welt
und deren Wirtschaftssystem - auch wenn etwa bezüglich des Südsudans schon mal
auf die Gier der Ölmultis geschimpft wird. Was ist, soll beispielsweise durch
Korrekturen ethnischer Vermischungen oder, falls dies zu schwer zu
verwirklichen, durch Demokratie besser gemacht werden. Im Grunde nämlich ist
die Horrorshow der GfbV zutiefst optimistisch, der Weltfrieden kann
durchgesetzt werden, wenn alle daran mitarbeiten. Staaten und ihre Regierungen
können zwar mitunter (mit-)schuld an Unterdrückung und Mord sein, ohne die
Möglichkeiten des imperialistischen Teils der Welt aber können bestehende
Konflikte gar nicht gelöst werden. Die humanitäre Intervention anzuregen wird
zur Hauptaufgabe. Auch wenn es allerorts zu brennen beginnt, so ist die Lösung
immer in Sichtweite und zumindest geht der GfbV die Arbeit nicht aus. Ein
Verständnis dessen, wozu Staaten da sind, welche Interessen sie haben und wie
sie diese durchzusetzen bereit sind, fehlt also völlig. Was auch kein Wunder
ist, da die Menschenrechtler der Gesellschaft für bedrohte Völker völlig
konforme Vertreter der sogenannten Zivilgesellschaft sind. Hinzu kommt -
abseits dieser grundlegenden Einvernehmlichkeit mit der Institution ‘Staat’ -
daß mit einer Angelika Beer, ihres Zeichens verteidigungspolitische Fraktionssprecherin
der Grünen im Bundestag, einem Rudolf Scharping, einem Joseph Fischer oder
Daniel Cohn-Bendit Figuren in die Sphären von Bundesregierung, National- und
EU-Parlament gelangt sind, die den letzten Krieg ganz im Sinne der GfbV zum
emotional-moralischen Erlebnis gestaltet haben. Denn auch über traditionell
linkes Engagement wie einst Biafra oder seit langem die Kurdenfrage bestehen
inhaltliche und sicherlich auch personalidentische Brücken zu
Menschenrechtsorganisationen wie der GfbV. Als gemeinsame gutmenschliche Basis
bot und bietet sich auch weiterhin die deutsche Vergangenheit an.
Hitler ist überall
“Die Situation erscheint paradox: Im Sommer 1998
verkünden prominente Politiker und Professoren in Deutschland die Eröffnung
eines Holocaust-Museums für die jüdischen Opfer der Nazizeit, reden Medien und
Politiker über ein gigantisches Mahnmal aus Stein. Und gleichzeitig flüchten
300.000 albanische Kinder, Frauen und Alte, kurz vor Winterbeginn durch
Schluchten und Wälder des Kosovo, fordern mehr als 10.000 Frauen aus
Srebrenica, deren Männer, Söhne und Väter den Massenexekutionen des General
Ratko Mladic zum Opfer fielen, vergeblich die Wahrheit über deren Schicksal.”
(Zülch: Völkermord im 20. Jahrhundert. pogrom 200. Herbst 1998)
Der Holocaust wird zur
nationalen Legitimation des imperialistischen Handelns, die Suche nach einem
neuen Hitler irgendwo in der Welt zur konsequenten Aufgabe der
Nach-Tätergenerationen. Wer so stark argumentiert, braucht sich vor Kritikern,
die Fragen stellen, nicht fürchten. Wer die Führerreinkarnation erkennt und
benennt, hat die Antwort schon parat: Untätigkeit heißt Komplizenschaft.
Zum anderen wird die
maschinisierte Massenvernichtung des Holocaust brav eingeordnet in eine lange
historische Reihe, die bei der Indianervernichtung und der Sklaverei beginnt
und irgendwann bei den Morden auf den Molukken ankommt. Durch die Kennzeichnung
dieser Geschehnisse der Menschheitsgeschichte als ‘Genozide’ wird die Frage
nach einer materialistischen Erklärung unterbunden, der Völkermord erscheint
wiederum als natürliche Folge ethnischer Unverträglichkeiten.
Fazit
Die Krisen, welche die Gesellschaft für bedroht Völker angeht, existieren tatsächlich, die Morde werden tatsächlich begangen und die Kreuzamputationen etwa im Sudan sind nicht wirklich das, was man sich wünscht. Vielen Mitgliedern der GfbV oder ähnlichen Institutionen kann man einen bösen Willen also gar nicht unterstellen. Sie tun nichts anderes, als ihre emotionale Entrüstung in blindem Aktionismus zu entladen. Nichtsdestotrotz ist auffällig, wie schnell dieses gelebte Gutmenschentum in Kriegstreiberei umschlägt oder den Erhalt völkischer Strukturen in Europa durch Institutionalisierung und Unterstützung fördert. Kritik an den ‘anderen’ ebenso wie eventuelle Fürsprache kommt um eine Auseinandersetzung mit der eigenen Gesellschaft, ihrer Institutionen und dem eigenen Sein darin gar nicht herum. Wer in der Lage ist, den Unterschied zwischen ethnisch-emotionalen Insektenforschern und nüchtern-nachvollziehbarer Analyse der bürgerlichen, kapitalistischen Staatenwelt wahrzunehmen, möge sich deshalb für zweiteres entscheiden oder schweigen immerdar - außer, es kommen so lustige Sätze dabei raus wie dieser hier:
“Weitere Schwerpunkte lagen auf unserem Einsatz für Menschen-
und Minderheitenrechte der Tibeter, Uiguren, Mongolen und Demokraten [...].”
(GfbV: Immer zwischen allen Stühlen. 24.2.2000) (#7)
www.streitblatt.de, April 2001, e-mail: redaktion@streitblatt.de