Arbeitslosigkeit ist keine Krise des Kapitalismus. Sie ist die Folge davon, dass immer weniger Menschen die Mittel haben, um selbst Güter herzustellen um dann von diesen oder von deren Verkauf zu leben, daher ihre Arbeitskraft verkaufen müssen und darauf angewiesen sind, dass jemand ihre Arbeitskraft kaufen will. Arbeitslosigkeit wird außerdem erzeugt durch das Bestreben des Kapitals, die Produktivität der Arbeit zu erhöhen und damit mit weniger Arbeitskraft, d.h. mit weniger Kosten zu produzieren. Arbeitslosigkeit ist also die Folge gelingenden und nicht Ursache der Krise des Kapitalismus. Zwar kommt es während der konjunkturellen Krisen jedes Mal zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit, aber auch das ist keine Krise des Kapitalismus, sondern eine periodische Erscheinung, in der sich das Gleichgewicht auf den Märkten wiederherstellt. Und wenn der längerfristigen, sogenannten strukturellen Arbeitslosigkeit die idealistische Kritik entgegengebracht wird, sie brächte das System in eine Krise, ja sei schon die Krise, dann nur, weil der Kapitalismus nicht die Folgen zeitigt, die sich der Kritiker ausgemalt hat. Vollbeschäftigung war aber nie ein Versprechen des Kapitalismus, sondern allenfalls von in ihrer Ideologie befangenen Apologeten, die sich so theoretisch und die Arbeiterklasse praktisch mit dem Kapitalismus zu versöhnen meinten.
Im Gegensatz zur Stockung der Kapitalverwertung, die
ihrerseits zur Arbeitslosigkeit führt, stellt Arbeitslosigkeit selbst zunächst
kein Problem für das Kapital dar. Eine große Zahl potenzieller, aber nicht zur
Produktion verwendeter Arbeiter birgt jedoch eine Chance – für das Kapital. Das
lebt schließlich von der Anwendung lebendiger Arbeit, die um so lukrativer ist,
je höher die Mehrwertrate, das heißt, je niedriger der Lohn ist. Das Kapital
hat schon seine Gründe, vorhandene Arbeit nicht anzuwenden, offene Stellen
nicht zu besetzen und lieber Überstunden zu fahren: Aus Sicht des Kapitalisten
stellen sich die Löhne als Kosten dar. Und je niedriger diese Kosten
ausfallen, desto besser schneidet er in der Konkurrenz ab. Für den Arbeiter
bedeutet das entweder, er wird unter seinem Wert bezahlt, kann sich also nicht
reproduzieren (Fachkräftemangel und Krankenstand sprechen dafür); oder aber, es
wird ein neuer Markt für niedrigbezahlte und niedrigqualifizierte Arbeitskräfte
geschaffen, die dann zu ihrem Wert bezahlt werden. Im ersten Fall bedient sich
das Kapital dem Reservoir an Beschäftigungslosen, um vorzeitig verschlissene
Arbeiter zu ersetzen; im zweiten Fall sinken die Reproduktionskosten, was
gleichzeitig bedeutet, dass der Arbeiter ganz unter seine möglichst einfache
Tätigkeit subsumiert wird und im wesentlichen ohne geistige, wissenschaftliche
oder künstlerische Tätigkeit durchs Leben kommt; wer sein ganzes Leben nur
Telefonanrufe beantworten oder mit der Maus klicken soll, der ist nicht
aufwendig im Unterhalt.
Weil das Kapital also
Arbeitslose unter andren Bedingungen anwenden würde, erscheint die
Arbeitslosigkeit vom Standpunkt des Kapitals, als ein Mangel des
›Produktionsfaktors Arbeit‹, dessen Beseitigung gesetzliche Hindernisse im Wege
stehen: »Arbeit ist … offenkundig genügend vorhanden, nur nicht nach den
gesetzlichen Bedingungen des regulären Arbeitsmarktes.« (Merz, FAZ,
28.2.2001.) Dieser Standortgesichtspunkt muss ideologisch abgesichert werden.
Das geschieht vom Standpunkt der Volksgemeinschaft, der die Bedingungen, denen
die Ware Arbeitskraft genügen muss in die Verantwortung des Arbeiters an die
Gemeinschaft übersetzt: »Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollten zu einer
einheitlichen Sozialleistung zusammengefasst werden, über deren Gewährung oder
Verweigerung die Kommunen aufgrund ihrer Personenkenntnis im Einzelfall anhand
der Frage entscheiden könnten, ob der Betroffene bereit sei, eine für ihn
zumutbare Arbeit anzunehmen … Wer nicht leisten will, was er leisten kann,
verletzt die Solidarität und verwirkt den Anspruch auf Leistungen.« (ebd.)
Wer darüber in Zorn gerät,
dass trotz guter Konjunktur die Arbeitslosenzahlen kaum abnehmen und rätselt,
wie man das dahin ändern könnte, dass mehr Arbeiter eingestellt werden, der hat
schon ein recht positives Verhältnis zur kapitalistischen Produktionsweise. Der
Arbeiter könnte ja froh sein, nicht jeden Tag um sechs in der Fabrik antanzen
zu müssen und sich endlich mal seiner freien Tätigkeit widmen. An einem Arbeitsplatz
ist der nur wegen des Geldes interessiert. Diesen realen Mangel an Verfügung
über ein Stück des gesellschaftlichen Reichtums nur als Arbeitslosigkeit
auffassen zu können, ist notwendig falsches Bewusstsein: notwendig in dem
Sinne, dass sich die Arbeiter ganz praktisch in diesem Bewusstsein
verhalten müssen, weil sie nur durch einen Arbeitsplatz an Geld kommen. Die
Hoffnung, wenigstens die materiellen Grundbedürfnisse befriedigen zu können,
haben die Idealisten in Form der Forderung nach Vollbeschäftigung
geäußert. Vom konsequenten ideologischen Standpunkt, also der Verobjektivierung
ökonomischer Zusammenhänge, ist Beschäftigung aber nur möglich, wenn sie die
Arbeit für das Unternehmen rentiert. Auch die Gewerkschaften sehen mittlerweile
ein, dass die industrielle Reservearmee allenfalls neue Perspektiven eröffnet,
wie Standortpolitik betrieben werden kann. (Wenn sich Arbeitgeber und
Gewerkschaften einig sind, dass eine »rasenmäher-methodenhafte Absenkung der
Überstunden ökonomischer Unsinn ist.« (Dieter Hund, SZ, 6.3.2001), dann ist
auch klar, um was es geht und um was nicht: Ziel ist die weltweite
Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft – und ob sich das in mehr oder
weniger Arbeitslosigkeit niederschlägt, hängt von den Bedingungen ab, unter
denen die Arbeitskraft zu kaufen ist.)
Vor einigen Jahren noch
galten die monatlichen Zahlen aus der Arbeitslosenstatistik als Argument dafür,
dass einiges noch nicht in Ordnung sei und dass es doch gälte, die
Beschäftigungslosen wieder zu integrieren. Da wurde ein Ideal an die
kapitalistische Produktionsweise herangetragen, das in dieser gar nicht vorkommt
und Kritik mit moralischer Trübsal verwechselt: »So kleinkariert und
engstirnig können die Arbeitgeber ja nicht sein, zu glauben, dass die überhaupt
nichts leisten müssen und nur immer den anderen (!) beiden (!), nämlich der
Regierung und den Gewerkschaften, etwas anfordern können.« (Hubertus
Schmoldt, BCE-Vorsitzender, Die Zeit, 24/2000) »Das muss ganz schnell anders
werden. Deshalb sagen wir der Bundesregierung: Wie lange wollt Ihr Euch das
ansehen? Diese Arbeitgeber sind anscheinend nur vom Stamme Nimm. Ich meine,
jetzt sind die Arbeitgeber dran. Die müssen jetzt aufhören, ihre Gewinne zu
mehren, die müssen jetzt zahlen.« (DGB-Chef Schulte, Frankfurter Rundschau,
16.12.2000) Da sich dieses Ideal im als Naturgesetz imaginierten Kapitalismus
hartnäckig zur verwirklichen weigerte, galt es einen Schuldigen auszumachen,
oder besser: das Misslingen zu erklären – ideologisch versteht sich.
Mittlerweile gelten die Arbeitslosen nicht mehr als Opfer der Produktionsweise,
sondern eher als Schmarotzer und Verräter am Vaterland, stellen sie doch für
den Standort ungenutztes Potenzial dar. Dieses Problem zu beseitigen ist das
Bündnis für Arbeit angetreten, da sind sich die Gewerkschaften mit den
Arbeitgebern einig, denn »auch die Arbeitgeber sind inzwischen intelligent
genug, und gerade Herr Hundt, zu wissen, dass wir (!) in Deutschland – und das
ist nun mal auch ein Ergebnis unserer sozialen Marktwirtschaft – solche
Gesprächstunden brauchen« denn »_wer
aus diesem Bündnis aussteigt muss dann ja die Frage beantworten, wo er denn
einsteigen will« »_um dem Land
zu helfen, ein Paar Probleme zu lösen.« (Hubertus Schmoldt,
BCE-Vorsitzender, Die Zeit, 24/2000) Diese Probleme beruhen, so meint BDI-Chef
Rogowski, nicht nur auf dem bösen Willen der Arbeitslosen und Gewerkschaftern,
sondern auch auf – vielleicht nett gemeinten, aber doch auch blödsinnigen
Vorstellungen, die sich die Politiker mal gemacht haben: »Vor lauter
Gleichmacherei haben wir vergessen, dass es – krass gesagt – die Ungleichheit
ist, die den Wettbewerb befördert und auch den Wohlstand.« In der Tat, so
wurde das früher nur in elitebewussten Burschenschaftspublikationen
geschrieben. Und was das Bündnis für Arbeit betrifft, hat Rogowski auch gleich
einen Vorschlag parat, wie sie daraus doch noch was machen ließe, dann nämlich,
wenn es »Rahmenbedingungen einer vernünftigen Tarifpolitik« schafft.
Die Bemühungen zur
Integration der Arbeitslosen werden ersetzt durch den Zwang, selbst sich in den
Arbeitsprozess zu integrieren. Jenseits von der beliebten Lüge vom
Sozialschmarotzer, der Sozikohle abzockt und sonst auf der faulen Haut liegt
und vom Geld seiner Volksgenossen lebt, meint Schröders Aussage »Es gibt
kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft« genau diesen ganz realen
Anspruch: die Leute sollen sich in den Arbeitsprozess integrieren. Deshalb
waren auch die Widerworte, die Schröders Aussage ausgelöst hat, nicht
angebracht. Richtig, die Millionen von Arbeitslosen liegen nicht einfach auf
der faulen Haut. Nur, darum ging es nicht. Nicht, dass die Leute faule Arbeiter
wären, hat Schröder kritisiert, sondern die mangelnde Bereitschaft, sich zum
Wohl der Nation einzubringen. Den Gesichtspunkt der Politiker, die die Existenz
einer industriellen Reservearmee nur als Mangel der ›Produktionsfaktors Arbeit‹
aufzufassen vermögen – diesen Gesichtspunkt sollen sich die Arbeitslosen zu
eigen machen. Die gewünschte Alternative zum Sozialschmarotzer ist weder der fleißige
Lohnarbeiter (dafür wird ohnehin gesorgt werden, dass der fleißig ist), noch
gar der sich unentlohnter Tätigkeiten befleißigende Aussteiger, sondern der
seiner Verantwortung bewusste Arbeitslose, der an Weiterbildungsmaßnahmen
teilnimmt und politisch aktiv wird – für Niedriglohnsektoren und die Öffnung
der Tarifverträge.
So verwundert es auch nicht,
dass die Kritiker von Schröders Äußerung hauptsächlich seine Methode
kritisieren, die nämlich nicht geeignet sei, den Problemen des Standorts
abzuhelfen. Wer ein guter Wirtschaftsjournalist ist, kann alle Argumente, die
ihm unterkommen, zu solchen für mehr Marktwirtschaft und Kapitalismus umdeuten.
Das geht im Dreischritt. Erstens: Sozialschmarotzer – Schnee von gestern!
»Keine Frage, es gibt beachtlichen Missbrauch. Von den vier Millionen
offiziell registrierten Arbeitslosen greifen sicherlich Hunderttausende aus
zweifelhaften Motiven in die Kassen der Solidargemeinschaft.« (SZ,
7.4.2001) Begründen muss das der Journalist nicht, schließlich war er ja als Kritiker
des Faulheitsvorwurfs angetreten. Doch ist diese Kritik recht relativ. Die
Umdeutung derjenigen, die vom Kapital nicht gebraucht werden, weil sie sich
nicht gut genug verwerten lassen, zu solchen, die gar nicht arbeiten wollen
oder sich zumindest nicht gut genug um ihre Verwertbarkeit gekümmert haben,
macht der Autor aber auch mit – nur scheint ihm der etwas plumpe Vorwurf an die
Arbeitslosen nicht konstruktiv genug zu sein. Zweitens: Der Kampf gegen die
Sozialschmarotzer dient den Armen und Notleidenden. Das hat Schröder nicht
klar genug gemacht. »Das Verhalten der schwarzen Schafe schmälert auf Dauer
die Hilfsbereitschaft der Starken für die wirklich Bedürftigen.« (ebd.) Drittens:
Schröder wollte nur ablenken. Die Aufgabe, die Arbeitslosen
arbeitsmarkttauglich, das heißt verwertbar zu machen, habe die Regierung
nämlich nicht gelöst: »Statt über beschäftigungsfreundlichere Formen des
Kündigungsschutzes nachzudenken oder effizientere Strategien für
milliardenschwere Qualifizierungsprogramme zu erarbeiten … sucht Schröder die
Schuld bei den Arbeitsämtern.« (ebd.)
Die politische Öffentlichkeit
behandelt die Arbeitslosen vom Standpunkt des Staatshaushalts: Da fallen sie
als Kosten auf und könnten doch, so denkt man sich, zur materiellen Basis des
Staates einiges beitragen. (Dass dieser Standpunkt nicht nur Finanzministern
und Haushaltspolitikern einleuchtet, sondern auch jedem braven Staatsbürger,
liegt an der funktionierenden Demokratie und ist nichts der aktuellen
Diskussion um die Faulheit der Arbeitslosen spezifisches.) Konsequenterweise
kommen die Arbeitslosen – als bloßer Kostenfaktor – in dieser Diskussion recht
schlecht weg. Das war früher nicht viel anders: Parteinahme für die
Arbeitslosen gab es nur in der Form, dass der jeweiligen Regierung vorgehalten
wurde, den Kostenfaktor Arbeitslosigkeit nicht beseitigt zu haben. Nun, da die
nächste Rezession droht und die Arbeitslosenquote noch immer recht hoch ist,
mag das keiner mehr versprechen. Die Arbeitslosen sind einfach eine üble
Sache und das negative Urteil über die Arbeitslosen ist tatsächlich nicht
persönlich gemeint.
Die »breite Kritik« (FAZ) die
Schröders Äußerungen hervorgerufen hat, bewegt sich darum auch innerhalb eines
recht engen Spektrums. Die eine Seite will gewohnt hart durchgreifen: »Wir
müssen die Praxis und die gesetzliche Grundlage verändern, dass in höherem
Maße, als das bisher der Fall ist, bei Ablehnung von Arbeit auch … die
Sozialhilfe nicht mehr ausgezahlt wird … wir sind da noch viel zu großzügig,
das ist gar keine Frage.« (Stoiber, Deutschlandfunk, 8.4.) Die andere Seite
mahnt »differenzierte Töne« (Fritz Kuhn) an und gibt zu bedenken, dass
keineswegs alle Arbeitslosen faul seien, vor allem nicht, wenn sie – so wird
ihm von der PDS sekundiert – im Osten leben. Zwischen beiden Extrempositionen wird zu bedenken gegeben, ob die
bestehenden Sanktionsmöglichkeiten nicht schon ausreichen und man es mit einer Kürzung
der Sozialhilfe nicht genug sein lassen kann.
Auch DGB und PDS äußern sich
ganz ihrer Verantwortung für den Standort gemäß. »Der DGB betonte …, dass er
schwarze Schafe keinesfalls schonen wolle« (ap, 6.4.) und die PDS meinte »Erwerbslose
seien mit dem Umstand, keine Beschäftigung zu haben und nicht gebraucht zu
werden, genug gestraft« (ebd.) Man sollte sich das Urteil, das in solchen
Aussagen ausgedrückt wird, noch mal klarmachen. Wer von schwarzen Schafen
spricht, der meint, da gebe es Leute, die ihrer Pflicht gegenüber ihrem
Vaterland nicht nachkommen. Die Frage, was das denn für Arbeitsplätze seien,
die nicht mal der brave deutsche Untertan akzeptiert, stellt sich von diesem
Standpunkt gar nicht. Überhaupt schon Gründe gegen einen angebotenen
Arbeitsplatz zu haben, ist da nämlich schon eine einzige Pflichtverletzung und
erstes Kennzeichen eines Volksschädlings. Auch die PDS spricht vom Standpunkt
des Volkswohls. Ihr geht es ausdrücklich nicht um die traurige Wahrheit im
Kapitalismus, dass es nur durch den Verkauf der Arbeitskraft Geld gibt, um am
gesellschaftlichen Reichtum teilhaben zu können. Der PDS geht es nicht ums
Geld, das die Arbeiter brauchen, sondern um die »Beschäftigung« auf die die
meisten ganz gut verzichten können. Also darum, dass sie ihre Funktion im
Kapitalismus erfüllen, Mehrwert zu schaffen. Freilich sieht das die PDS nicht
so, sie sieht es ideologisch wie alle
Bürger, als mangelnder Dienst am Vaterland – sie leiden schließlich darunter,
»nicht gebraucht zu werden« nur mangelt
es ihrer Meinung nach nicht am Wollen (Schröderstoiber), sondern am Können.
Vom Standpunkt des
ungenutzten Potenzials aus, stellt sich die Frage, »ob es denn den
Arbeitslosen nicht zu leicht gemacht wird, ein Arbeitsplatzangebot
auszuschlagen« (SZ, 10.10.2000.) – auch dem DAG-Chef Roland Issen, was ein
gutes Zeichen dafür sei, dass das Problembewusstsein »nicht auf ein Lager
beschränkt ist« (ebd.). Weil seit 1998 der Berufsschutz beseitigt ist, nach
dem Arbeitslose entsprechend ihrer Qualifikation vermittelt wurden, stieg die
Zahl der von Sperrzeiten betroffenen Arbeitslosen sprunghaft an – solcher Leute
also, die nicht ›jede Arbeit‹ annahmen. Das ist für Maier-Mannhart aber kein
Anzeichen dafür, dass die angebotenen Jobs unter aller Sau gewesen wären,
sondern ein Indiz, das ihn »Missbrauch« und eine ungeheure »Dunkelziffer«
wittern lässt. Schließlich gäbe es massenhaft Arbeitslose, die bezüglich des
ihnen angebotenen Jobs Desinteresse zeigten – ja sollen die zusätzlich zur
Drecksarbeit die sie eh machen müssen jetzt auch noch Begeisterung und
Interesse dafür zeigen? – und, schlimmer noch, Personalchefs, die das nicht
gleich beim Arbeitsamt denunzierten: »Nur selten fragt das Arbeitsamt
gezielt nach, die Arbeitgeber wiederum scheuen davor zurück, ein wie immer
geäußertes, gezieltes Desinteresse an einer Arbeitsaufnahme schriftlich zu
dokumentieren.« (ebd.) Bundeskanzler Schröder meint dagegen, auch ohne die
Mithilfe der Arbeitgeber auskommen zu können: »Ich glaube allerdings, dass
die Arbeitsämter die entsprechenden Möglichkeiten noch konsequenter nutzen
können.« (FAZ, 7.4.) Arbeitslosigkeit, die aus dem Missverhältnis von
arbeitsfähiger Population und der für die zum aktuellen Geschäftsbetrieb nötigen
Menge von Arbeitskraft resultiert, wird also nur in einer ganz verdrehten Weise
wahrgenommen. Nämlich als Mangel der Arbeitslosen: die sollen sich nämlich ändern,
weil sie nur in ihrer gegenwärtigen Form unbrauchbar seien. Wenn sie aber
brauchbar wären, so wären sie brauchbar, so die Überlegung; und so sind sie
nicht nur selbst an ihrem Schicksal schuld, sondern auch noch für den
eventuellen Standortnachteil verantwortlich.
Damit beantwortet sich auch
die Frage, wie es im Kapitalismus eigentlich Arbeitslosigkeit geben kann, wenn
er doch so ein gerechtes System ist? Das liegt
so kann der SZ-Wirtschaftsjournalist zeigen, weil er mal drei, vier
marktwirtschaftliche Prinzipien auswendig gelernt hat einerseits am Arbeitsunwillen der Arbeitslosen und andrerseits am
Staat, der den Leuten diesen Arbeitsunwillen durchgehen lässt. Wer in der New
Economy unterkommt, um den braucht man sich nicht nur in den 60 Stunden in der
Woche nicht zu sorgen, in denen er seinen Eifer unter Beweis stellt. Die »minder
Qualifizieren« allerdings lohnen sich für das Kapital erst, wenn die Zeit
sinkt, in der sie ihrem Kapitalisten bloß ihren Lohn wieder erwirtschaften.
Maier-Mannhart weiß Bescheid, denn er hat in Mikroökonomik I aufgepasst: »Ein
Unternehmen schafft nur dann neue Arbeitsplätze, wenn die Wertschöpfung ihrer
Inhaber größer ist als die Kosten, die dadurch« (durch die Wertschöpfung?)
»entstehen. Bei gering qualifizierten Bewerbern aber geht diese Rechnung
nicht auf; sie sind auf der Basis der bestehenden Lohnstruktur zu teuer.
Deshalb empfehlen die Sachverständigen eine stärkere Lohndifferenzierung, was
konkret eine Lohnsenkung bis zu dem Punkt bedeutet, an dem Nachfrage nach
diesen Arbeitskräften entsteht.« (SZ, 27.1.2001)
Blöd nur, dass es noch die
Sozialhilfe gibt und die Leute noch nicht so ›minder qualifiziert‹ sind,
dass sie für weniger Geld arbeiten, als sowieso nicht zum Leben langt. Wenn nun
die Löhne so dürftig ausfallen, dass sogar die Sozialhilfe sie niedrig aussehen
lässt, dann weiß Maier-Mannhart Rat: Runter mit der Sozialhilfe! Oder noch
besser: eine Reform des Sozialhilfesystems muss her. Sozialhilfe könne dann
nämlich an Arbeiter ausbezahlt werden, bei denen der Lohn beim besten Willen
nicht zum Leben reicht. »Grundsätzlich falsch ist es jedoch, Unterstützung
zu gewähren, wenn kein Arbeitseinkommen vorliegt, und sie in dem Maß zu kürzen,
in dem eigenes Einkommen erzielt wird.« (ebd.) Selbst bei dem neuen System
sei sich aber vor der Verschlagenheit der Sozialhilfeempfänger zu hüten. So
müsse unter andrem »verhindert werden, dass Leistungsbezieher lediglich
Teilzeit arbeiten und so zu wenig zu ihrem eigenen Unterhalt beitragen.«
(ebd.) Auch die wohl immer noch in Umverteilungsexperimenten befangenen
Bundesländer seien ausdrücklich gewarnt: »Mit Hilfe von Lohnkostenzuschüssen
oder der staatlichen Übernahme von Sozialabgaben wird … versucht, die Kosten
für den Arbeitsplatz und damit die Eintrittsschwellen für Langzeit-Arbeitslose
zu senken. Der wichtigste Ansatz kommt dabei unter die Räder, nämlich Anreize
(!) für die Betroffenen zu schaffen, auch bei niedriger Entlohnung sich wieder
in den Erwerbsprozess einzugliedern.« (ebd.)
Nicht nur
Wirtschaftsverbände, auch die CDU warnen nun vor einer Reform des
Arbeitsmarktes, die in eine »völlig falsche Richtung« (Merkel) geht. Die
Lohnarbeiter durch einen Betriebsrat an ihrer Betreuung der Verwaltung zu beteiligen, hat nur dann Sinn, wenn diese
sich den Belangen der Unternehmen widmen. Sie müssen also im Sinne der
Flexibilisierung der Arbeit wirken, Aus- und Weiterbildung fördern und an den
Unternehmenserfolg angepasste Arbeitsbedingungen liefern. »Wenn nötig,
müssen in einem Unternehmen Entscheidungen über Überstunden, Urlaub und
Arbeitsplatzversicherung gefällt werden können, die von Tarifverträgen
abweichen.« (Merkel, SZ, 12.2.2001)
Auch Rezzo Schlauch und
Werner Müller fordern die Öffnung der Tarifverträge. Arbeitgeber und
Arbeitnehmer sollen sich abweichend vom Tarifvertrag einigen können –
einvernehmlich natürlich. Diese Abweichungen sind heute in vielen Bereichen schon
möglich; wer jetzt vor einer Ausweichung warnt, imaginiert also einen Zustand,
der gar nicht mehr existiert. NGG, BCE, Metall- und Elektroindustrie,
ermöglichen Abweichungen vom Tarifvertrag, vor allem, wenn ›wirtschaftliche
Notlagen‹ herrschten. Als ob ein Kapitalist seine Strom-, Öl- oder
Wasserrechnungen einfach um 10% kürzen könnte, bloß weil sich das damit
produzierte Zeug für ihn nicht mehr rentiert.
Nichtsdestotrotz zeigen sich
auch die Gewerkschaften bemüht, ihre Verantwortung unter Beweis zu stellen: »Keine
Gewerkschaft sei so borniert«, meint Detlev Hensche (IG Medien), »im
Falle der Sanierungsfähigkeit eines Betriebs Arbeitsplätze aufs Spiel zu
setzen, nur weil der Wortlaut des Tarifvertrags dies vorsehe« (Jungle
World, 10.1.2001). Außerdem – und in diesem Sinne ist die nun geplante
erleichterte Wahl der Betriebsräte durchaus ein Schritt in Richtung
Flexibilisierung – braucht es gegenwärtig Betriebsräte, um vom
Tarifvertrag abweichende Arbeitsverträge schließen zu können. Es sei denn, man
bringt die Gerichte dazu, die Arbeitsgesetze kreativ auszulegen. »Auch die
Arbeitslosen müssen den Betriebsvertrag einhalten, wenn sie einen Fuß in die
Tür des Arbeitsmarktes bekommen wollen. Es ist unzulässig, dass sie unter Tarif
in die Beschäftigung einsteigen. Insoweit diskriminieren (!) die Schutzregeln
de facto die Arbeitslosen als Außenseiter. Sie verhindern, dass das System ein
Gleichgewicht bei höherer Beschäftigung findet … Nicht zugelassen wird der in
der Praxis viel relevantere Fall, dass es für den Einzelnen günstiger sein
kann, auf etwas Einkommen zu verzichten, wenn er dadurch seinen Arbeitsplatz
behält.« (Die Zeit, 2001/02) Es ist nicht so, als wäre das neue
Mitbestimmungsgesetz nicht zum Wohle der Wirtschaft geplant. Es sind eben
unterschiedliche Strategien, die sich da gegenüberstehen. Der
Korporatismus, der immer mal als sozialträumerisch kritisiert wird, ist ja
durchaus gewollt, nur in anderer Form: Praktisch als Gremium ohne
rechtes Mitspracherecht, der ideell die Arbeitnehmer vertritt und der Betriebsleiter
Ansprechpartner sein kann, ideologisch als Selbstverpflichtung der
Beschäftigten auf ihre Verantwortung für Betrieb und Standort.
Nun gibt es über die
Borniertheit der Gewerkschaften verschiedene Ansichten. Über ihre Brauchbarkeit
auch. Die neue Unternehmergeneration, Leute wie DIHT-Präsident Braun, wissen
dass es noch mehr braucht als bloß Arbeit, um den Laden am Laufen zu halten: »Es
gibt noch etwas anderes als Arbeit.« (Braun, SZ, 5.2.2001). Deshalb schickt
er seinen Mitarbeitern immer zur Mittagspause ein Bibelzitat per e-mail, über
das sie dann meditieren können. »Ich bin sehr für Leistung, für Einsatz im
Beruf, aber der Beruf soll den Menschen nicht vollständig in Besitz nehmen. So
pflege ich sonntags nicht zu arbeiten, sondern für die Familie und für andere
da zu sein, und das gilt nicht nur für mich: Unsere Produktion läuft in drei
Schichten rund um die Uhr, sechs Tage lang – aber am siebten Tag herrscht Ruhe.
Sonntag ist kein Arbeitstag.« (ebd.)
Nun kommen, Braun lastet das
schwer auf der Seele, nicht alle Menschen in den Genuss der sonntäglichen
Andacht und Rast, weil sie zum Beispiel gar keine Arbeit haben. Das gehört
geändert, meint er, und auch er weiß wie: »Für mich steht außer Frage:
Deutschland braucht einen Niedriglohnsektor. Wir haben genügend Arbeit. Nur der
Preis für viele Arbeiten ist zu hoch.« (ebd.) Im Gegensatz zu
Maier-Mannhart weiß Braun, dass Lohnszuschüsse überflüssig sind, wenn die Jobs
attraktiv genug werden: »Daher ist es nur konsequent, auch die Sozialleistungen
zu senken, um gerade junge Menschen stärker zu zwingen, sich eine Arbeit zu
suchen … Auch plädiere ich dafür, dass Arbeitslose nur noch in Ausnahmefällen
eine angebotene Arbeit ablehnen dürfen. Der Staat macht es vielen heute immer
noch zu leicht, einfach nein zu sagen. Das muss aufhören.« (ebd.)
Für Gewerkschaften ist Braun
übrigens ganz ungemein; schließlich üben sie eine wichtige Funktion für das
Volk aus. Auch Braun braucht sie, zum Beispiel um mit jemandem zu besprechen,
wie die Büros eingerichtet werden sollen. Einziger Wehrmutstropfen ist für
Braun der niedrige Organisationsgrad; er würde ihnen darum gern einen Vortrag
halten, wie sie »Mitglieder gewinnen können« (ebd.) Weil das neue
Betriebsverfassungsgesetz, das nichts mit »einer fruchtbaren
betriebsbezogenen Mitbestimmung zu tun« hat, gar nicht im obigen Sinne für
mehr Beschäftigung sorgen wird, hätten auch die Gewerkschaften nichts davon.
Dabei sollten doch alle Beschäftigten wie ein Mann zusammenhalten und sich zum
Wohl des Standortseinbringen: »Ich bin schließlich kein Feind der
Gewerkschaften. Auch meine Mitarbeiter können nicht allein den blauen Augen des
Herrn Braun vertrauen. Sie brauchen eine Interessenvertretung – aber eine, die
im eigenen und im Gesamtinteresse handelt.«
Welchen Platz Gewerkschaften
in Deutschland haben, wie dieses Gemeininteresse sich um den Standort sorgen
kann, ist Gegenstand politischer Erwägungen. Schon im November 2000 verkündete
Schröder auf dem ÖTV-Gewerkschaftstag, die »betriebliche Mitbestimmung müsse
praxisnäher, flexibler und unbürokratischer werden« (SZ, 6.11.2000). Die
Reform hat also nichts überraschendes an sich, fügt sie sich doch sauber ins
Programm, einen standortgemäßen Arbeitsmarkt zu organisieren. Dazu gehört, dass
sich das Kapital der Arbeit entsprechend der jeweiligen Geschäftsbedingungen
bedienen kann: Umfang, Organisation und, in gewissen Grenzen, Bezahlung sollen
sich nach den Bedürfnissen des einzelnen Betriebs richten oder, wie der neue
BDI-Chef Rogowski in seinem ›Credo‹ formuliert: »Gebt uns unsere Freiheit
zurück!« Dazu gehört die Relativierung flächendeckender
Betriebsverträge ›Öffnung‹ genannt ,
aber dazu gehört auch, dass die Unternehmen einen Ansprechpartner finden, mit
denen sie auf ihren Betriebs zugeschnittene Arbeitsbedingungen aushandeln
können. »Wir müssen das Tarifmonopol brechen. Wir müssen den Betrieben
größere Handlungsspielräume geben.« (Rogowski, Die Welt, 27.11.2000) Sowohl
weil die Gestaltung der Arbeitsbedingungen nicht die Form des Befehls, sondern
des Vertrags annehmen soll, als auch, weil die Lohnarbeiter der new economy
nicht als bloße Befehlsempfänger gehorchen, sondern sich die Interessen ihres
Betriebes zu eigen machen und zu dessen Wohl unterwegs sein sollen. »Die
Start-ups und der leistungsfähige Mittelstand brauchen Teamgeist, keine Kader.«
(Die Welt, 9.12.2000) Diese Verpflichtung der Mitarbeiter auf Interessen des
individuellen Unternehmens empfiehlt ihre möglichst vollständige Integration in
einen für diesen Zweck umgestalteten Betriebsrat.
Bestellt haben die Reform
weder Unternehmer noch Gewerkschaftler. Die Gewerkschaften werden als
Organisation der betrieblichen Mitbestimmung anerkannt und können – schließlich
stand die Reform schon lange auf ihrer Wunschliste – ganz zufrieden sein. Die
Arbeitgeber wollen eine Reform des Arbeitsmarktes, können aber ganz prinzipiell
nichts damit anfangen, dass ihre Mitarbeiter etwas, und sei es das
Nebensächlichste, entscheiden. Ihnen geht es vielmehr darum, Hindernisse aus
dem Weg zu räumen, wenn sie Arbeitskraft anwenden wollen. Und die
Gewerkschaften können da so verantwortungsbewusst sein, wie sie wollen, dabei
sind sie potenziell störend, weshalb sie sich doch bitte zurückhalten. »Spüren
Gewerkschaftler nicht, dass sie damit in die Nähe von Blockwarten und Abschnittsbeauftragten
geraten könnten?« (ebd.) Unterdessen kam »aus der CDU … die Forderung
nach einer ›Arbeitslosenpolizei‹, die Arbeitsunwillige aufspüren solle … ›Die
Arbeitsämter müssen strenger kontrollieren, ob Arbeitslose sich wirklich um
eine Stelle bemühen und ordentlich (!) zu Vorstellungsgesprächen erscheinen.
Diese Aufgabe könnten Schwarzarbeitskontrolleure des Arbeitsamtes übernehmen.«
(SZ, 15.3.2001) Weil sie die bestehende Regulierung des Arbeitsmarktes als
Hindernis ihrer Geschäftstätigkeit ausmachen, erscheint ihnen jede Reform, die
dieses Hindernis nicht beseitigt, erst mal als verkehrt.: »Das ist zunächst
ein psychologisches Problem: Wir müssen heute schon mit den üppigsten
Regulierungen und der üppigsten Bürokratie auf dem Arbeitsmarkt umgehen in den
Betrieben. Und das Betriebsverfassungsgesetz hat es beileibe in vielen
Situationen den Unternehmen nicht leicht gemacht, zu Entscheidungen zu kommen.
Und in einer Welt, die immer schneller wird, mit soviel Bürokratie umgehen zu
müssen, ist per se schlecht. Und nun wird obendrauf noch etwas gesetzt, was
genau genommen eigentlich nach Selbstbediendungsladen der Gewerkschaften liegt.«
(Rogowski, Die Zeit, 3/2001.) Und schließlich geht es auch um ein ideologisches
Problem, weiß man doch heutzutage, dass die Interessen der Arbeitnehmer denen
der Unternehmer gar nicht entgegengesetzt sind, weshalb es auch keinen Sinn
hat, irgendwo gesonderte Arbeitnehmerinteressen zu vertreten, »schließlich
wird die alte und überwunden geglaubte Machtfrage zwischen ›Kapital‹ und
›Arbeit‹ wieder aufgewärmt. Ein Diskurs von vorgestern. Das Kapital ist so
wenig der Feind der Arbeit (!!) wie der Hochofen der Feind des Stahlkochers und
der Computer der Feind des Programmierers ist.« (Die Welt, 9.12.2000)
Schließlich steht es sehr in
Frage, ob das alte Instrument der betrieblichen Mitbestimmung, so gut seine
Dienste für das Kapital waren, noch geeignet ist, die Anforderungen zu
erfüllen, die das deutsche Kapital heute an seine Arbeiterklasse hat. »Alle
Welt redet von der Flexibilität in der New Economy – und der Bundeskanzler
riskiert einen weiteren Ministerrücktritt ausgerechnet (!) wegen der
Mitbestimmung, einem Thema aus der very old economy« (SZ, 10.2.2001) Ihre
Ursprünge hätten die Betriebsräte nämlich in einer Zeit, in der es noch
Klassengegensätze gab. Nach der unruhigen Zeit nach dem Ersten Weltkrieg wurde
ein bis heute geltender Kompromiss geschlossen, nach dem auch der Betriebsrat
auf das Wohl des Betriebes verpflichtet sei. »In der Regel wirken
Betriebsräte Frieden stiftend« (ebd.) Nur manchmal, da habe sich in und
wohl auch wegen der Betriebsräte das alte »Klassenkampf-Denken« erhalten
und werde »das alte Bild gepflegt, die Interessen von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern seien klar und vor allem antagonistisch definiert« (ebd.).
Dabei kann doch von Klassenkampf keine Rede mehr sein, wo die Lohnarbeiter, in
dem Maße, in dem sie nicht mehr dauerhaft beschäftigt werden und damit
klarkommen müssen, auch die entsprechende praktisch-ideologische Einstellung
finden: »In einer schnell wandelnden Wirtschaft sind aber Betriebe sind aber
Betriebe oft nur vorübergehende Formen zur Verfolgung ökonomischer Ziele.«
(ebd.) Den Unternehmern »muss ebenfalls an funktionierenden und modernen
Betriebsräten gelegen sein, und zwar nicht nur, um Streit aus den Unternehmen
herauszuhalten. Seit Jahren fordern Unternehmer zu Recht eine flexiblere
Lohnpolitik mit Lösungen, die auf die einzelnen Betriebe zugeschnitten sind.
Wie aber wollen die Arbeitgeber diese Lösungen realisieren, wenn sie in den Betrieben
gar keine kompetenten Partner dafür haben?« (ebd.) Daraus ergibt sich dann
auch die neue Rolle der Gewerkschaften und mit ihnen der Betriebsräte: die
braucht man nämlich nur noch, um den Arbeitern zu helfen, zu Managern ihrer
Arbeitskraft zu werden, wohingegen zu fragen ist, »ob die fast-paritätische
Mitbestimmung in den Aufsichtsräten wirklich der Beteiligung der Arbeitnehmer
dient, oder ob sie nicht im Gegenteil dazu führt, dass Vorstände weniger
effizient kontrolliert werden? Und dass das Mitbestimmungsgesetz daher ein
Wettbewerbsnachteil sein könnte.« (ebd.) Die Funktionen des neuen
Betriebsrats sind die konfliktfreie und sozialverträgliche Abwicklung von
Umstrukturierung und Verschlankung; dieser zum Co-Manager und Sozialarbeiter
gewordene Betriebsrat ist natürlich um so effizienter, je weniger er kostet.
Diskutiert werden die
Einwendungen gegen das neue Mitbestimmungsgesetz so, wie es den Produktionsfaktoren
Arbeit und Kapital gebührt. Das Kapital wird dadurch in seiner Anwendung und
Einsaugung von Arbeit behindert. Das widerspricht seinen Interessen recht grundsätzlich:
Obwohl die Freistellung von Betriebsräten ab 200 Beschäftigten im ungünstigsten
Fall die Lohnkosten um 1/200 erhöht, erhebt sich daher lautstarker Widerspruch.
Bezüglich der Lohnarbeiter wird die Mitbestimmung daraufhin begutachtet, ob sie
dazu beiträgt, ihre legitimen Belange zu vertreten. Sofern die
Interessen der Arbeiter zum Kapital einen Gegensatz bilden, kommen sie nicht
vor. Arbeitsminister Riester stellt daher auch gleich klar, woran es bei dem
Gesetzentwurf nicht ankommen soll: Dass die Produzenten Einfluss auf den
Produktionsprozess gewinnen, verhindert zwar das Mitbestimmungsgesetz recht
effizient, aber auch die Einbindung der Betriebsräte zum Wohle des Unternehmens
– die immer mit der Fiktion einhergeht, Arbeiterschaft und Unternehmer würden
da etwas gemeinsam entscheiden – soll nicht grundsätzlich stattfinden,
sondern nur in solchen Betrieben, die groß genug sind, um der Arbeiterschaft
eine eigne Rolle zumessen zu können: »Dem Vorwurf, das neue
Betriebsverfassungsgesetz führe zu einer größeren Zahl von Betriebsräten und
Freistellungen, wies der Minister mit dem Hinweis zurück, dass 98 Prozent aller
Betriebe weniger als 100 Beschäftigte hätten; für sie komme die vorgesehene
Ausweitung daher nicht zum Tragen.« (FAZ, 6.4.2001)
Bedenken gegenüber dem neuen
Mitbestimmungsrecht kommen nicht nur aus der Wirtschaft, sondern – schließlich
ist deren Gelingen erklärtes Ziel – auch aus Regierungskreisen. Weil das Ziel,
die Arbeiterklasse auf die für sie vorgesehene Weise zu integrieren, mit dem
Wunsch der Unternehmer konkurriert, Bedingungen und Organisation der Arbeit nur
am Kriterium des Geschäftserfolgs auszurichten, erhebt derjenige Teil von SPD
und Grünen Einwände, der mit der Herstellung standortgemäßer
Geschäftsbedingungen betraut ist, während der mit den sozialstaatlichen
Maßnahmen zur Erhaltung des Klassenstaats beschäftigte Teil, Riesters Reformen
unterstützt. Und immerhin: Was die Gewerkschaften auch gegen die Neufassung vorbringen
mögen – ohne die Grünen »würde es die Reform gar nicht geben« (Thea Dückert).
Schließlich müsse man die Intention der Reform schon richtig verstehen. Denn
die Mitbestimmung sei ja » ›kein Moloch, der über die Hintertür den
Sozialismus in die Betriebe hineintragen will.‹ Eine richtig angewandte
Mitbestimmung erhöhe vielmehr die Reaktionsgeschwindigkeit der Betriebe, sowie
die Kreativität und Motivation der Mitarbeiter.« (Dückert, FAZ, 6.4.2001)
Warum wird diese Reform
zugunsten der Unternehmer öffentlich gerade umgekehrt aufgefasst, von den
Gewerkschaften begrüßt und von den Arbeitgebern bekämpft? Die
antigewerkschaftliche Spitze, die Tarifverträge zu unterlaufen, wird von den
Gewerkschaften nicht wahrgenommen, weil die sich gar nicht als parteiliche Vertreter
der Arbeiterinteressen fühlen, sondern mit ihrer korporativen Rolle als
Arbeitnehmervertreter zufrieden geben. Die Arbeitgeber dagegen sehen zur Zeit
einfach keinen Bedarf nach verbesserter Einbindung der Arbeiter: dass sich das
mal ändert sorgt sie nicht, denn der Ideologie, das Betriebswohl wäre auch im
Interesser der Arbeiter, sitzen auch sie auf.
»Derzeit heißt es, dass
die Mitbestimmung nur dann ausgeübt werden kann, wenn diese Änderungen den
arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ›offensichtlich‹ widersprechen und die
Arbeitnehmer ›in besonderer Weise‹ belasten.« (SZ, 15.2.2001) Diese
Adjektive wollte Riester entfernen, Müller hat das noch mal verhindern können,
denn »erleichterte Einsprüche arbeitsmedizinischer, ergometrischer und
sicherheitstechnischer Art könnten geplante Investitionen behindern.«
(ebd.) Und natürlich muss es schön demokratisch zugehen: Zumindest zwei
Wahlgänge sind notwendig um unangenehme Überraschungen zu vermeiden: »Die
Gefahr putschartiger Betriebsratswahlen ist gebannt.« (ebd.) Es bleibt aber
weiterhin Reformbedarf – im Sinne der Arbeitgeber. Denn wenn ein Betriebsrat in
größeren Betrieben auch bequem für Co-Managementaufgaben einzuspannen ist,
fühlen sich Kleinbetriebe bedroht, fassen sie den Betriebsrat doch als Beschränkung ihres Eigentumsrechts auf. Die
CDU will darum Betriebsräte nur zulassen, wenn die Mehrheit der Beschäftigten
das wünscht (das wäre doch mal eine demokratische Idee: dann könnte man sich
die meisten Kommunalwahlen gleich schenken, in den USA und der Schweiz gleich
ganz). Die FDP – ganz liberal – möchte Betriebsräte gerne ganz verbieten –
vorerst in Betrieben mit weniger als zwanzig Beschäftigten.
Die Reform der Mitbestimmung ist
kein Rückfall in sozialdemokratische Zeiten; sie dient vielmehr dazu, die
Beschäftigungsverhältnisse derjenigen, die nicht nur auf Stundenbasis arbeiten,
zu regulieren. Die Arbeiter sollen eingebunden werden, auch um eventuelle
Unzufriedenheit nicht außer Kontrolle geraten zu lassen. »Das deutsche
System der Mitbestimmung ist unbestreitbar ein Erfolgsmodell. Dieses
Erfolgsmodell wollen wir bewahren und weiter entwickeln.« (Schröder, SZ,
6.2.2001)
Rot-Grün ist angetreten, um
den ›Reformstau‹ zu beseitigen und hat auf diesem Weg schon allerlei Taten
vollbracht In ihrem Reformprogramm, die historisch gewachsene Staatstätigkeit
mit den in Hinblick auf die Bedürfnisse der Konkurrenz nötigen Staatsaufgaben
abzustimmen, war sie sehr erfolgreich. Wenn dann eine Reform daherkommt, die
tatsächlich oder scheinbar nicht zum neuen Staatsprogramm passt – weil es sich
wie etwa das Programm Riesters nicht nur aus der Notwendigkeit speist,
den Sozialstaat zu reformieren, sondern auch alte, überkommene
Reformpläne von SPD und Gewerkschaften mitschleppt – dann wird darauf nicht
inhaltlich geantwortet, sondern mit
einer wiederholten Erinnerung an das rot-grüne Reformprogramm: »Die
Regierung habe ein Image der Reformfreudigkeit erworben. ›Dieses Pfund
gefährdet man, wenn man Vorurteile bestätigt (!), die Koalition sei
wirtschaftsfeindlich.‹« (Oswald Metzger, Haushaltsexperte der Grünen, SZ,
8.2.2001) So kann’s gehen. Eine Reform zuviel und das Image der
Reformfreudigkeit ist verspielt.
Aber das bleibt abzuwarten.
Schließlich geht es um die Einbindung möglichst aller Lohnarbeiter in die
vorgesehenen Institutionen des Sozialstaats: »Dass die Menschen in den
Betrieben in vernünftiger Weise und dosiert an den Entscheidungen teilhaben,
hat Deutschland nicht schwächer, sondern stärker gemacht.« (Schröder, SZ,
12.2.2001) Die Frage ist, nur ob das so bleibt. Bisher jedenfalls hat Rotgrün
sachgerecht zum Gelingen der Geschäfte am Standort Deutschland beigetragen.(fb)
www.streitblatt.de, April 2001, e-mail: redaktion@streitblatt.de