Im Modell der traditionellen bürgerlichen Gesellschaft gelten für das Zusammenleben von Frau und Mann Regeln. Diese Regeln bevorzugen den Mann als propagierten sozialen Akteur, nichtsdestotrotz unterliegt er denselben und ist keineswegs frei in Tun und Lassen.
Vor der Ehe sind Mann und
Frau Teil ihrer Herkunftsfamilie (HF), von welcher sie in eine Neugruppierung,
die Fortpflanzungsfamilie (FF), überwechseln werden. Der erwachsengewordene
Mann in der HF beginnt in einem sozialen Ablöseprozeß gegen den pater familias
zu rebellieren und dessen Autorität in Frage zu stellen, was noch nicht seine
Reife zur eigenen Familiengründung bedeutet. Normalerweise durchläuft er erst
eine gewisse Periode der Promiskuität, in welcher er einerseits eine feste
Beziehung zum anderen Geschlecht testen darf, andererseits, so ihm dies möglich
ist, aber auch unbeschränkt viele sexuelle Erfahrungen mit wechselnden Frauen
machen kann. Diese Phase der Ungezwungenheit lehrt ihn also sowohl freiwillige
Bindung, als auch die Möglichkeit freien und häufigen Wechsels, nicht umsonst
spricht man davon, „sich die Hörner abzustossen“, sich also auszuleben, bevor
einmal mehr der Ernst des Lebens beginnen soll.
Die junge Frau wird mit
Erreichen der Pubertät argwöhnisch überwacht von Vater, Bruder und Mutter. Im
konservativsten Fall soll ihre Jungfräulichkeit garantiert bleiben, im
liberaleren Fall wird ein etwaiger ‚Freund‘ auf seine soziale Integrität hin überprüft.
Keine Herkunftsfamilie, die sich am bürgerlichen Modell orientiert, überläßt
die Kontrolle des sozialen, emotionalen und sexuellen Zugangs zu ihrer Tochter
einem beliebigen Fremden. Die Übergabe der Macht über die junge Frau ist eine
Notwendigkeit zum Fortbestand der familiär organisierten und Kinder
produzierenden Gesellschaft, doch bedeutet sie für den Vater der HF immer einen
Potenzverlust. Im positiven Falle wird dieser durch einen Zugewinn an
Sozialprestige kompensiert, im negativen allerdings ist die Tochter futsch wie
eine schlecht gesetzte Schachfigur.
Das sogenannte Privatleben
der jungen Frau wird also in jedem Fall kontrolliert, wogegen der Mann nicht
jede Disko-Bekanntschaft, wohl aber eine potentielle Gattin rechtfertigen muß.
Normalerweise wird ihm hierbei dank der gewonnenen Erfahrungen und erlernten
Muster eine Eigenkompetenz zugestanden, seine Familie wird ihm also meist nur
beratend zur Seite stehen. In sozialen Sektoren allerdings, die auf den Erhalt
ihrer Besonderheit achten, unterliegt nun auch der bisher freie Mann
Vorauswahlentscheidungen, die er einzusehen hat, dies gilt etwa bei
Adelsfamilien oder kulturellen Diasporagemeinden. Das Prinzip der
Kinderhochzeiten klingt hier in zeitlich verschobenem Rahmen wieder auf, eine
rationale und politische Entscheidung soll vor etwaiger irrationaler und
zuwiderlaufender Emotion beschützt werden.
Die Eheschließung
Die ‚Hochzeit in weiß‘ ist der Traum der jungen Frau und ihrer Mutter. Sie besiegelt vertraglich wie zeremoniell die Übergabe der Tochter von der HF zu FF. Das dank Kontrolle unbeschwerte Leben als Mädchen, mit etwas Geschick ist sie hin- und wieder entwischt, hat nun ein Ende, das Leben als Ehefrau und Mutter beginnt. Die (nach Möglichkeit kirchliche) Zeremonie, ebenso wie die Institution der Ehe selbst, gilt als „heilig“, womit ein Hinterfragen durch ein definitorisches Ausnehmen aus dem Bereich des Diskurses verhindert werden soll. Der Hochzeitstag - festgehalten in Bildern - ist als zukünftiges oder vergangenes Ereignis, der Bezugspunkt der Frau schlechthin und wird sie - wenn sie von ihrem betrunkenen Mann geschlagen wird - als mystisch-nostalgische Ideologie durch das Leben einer Kinder produzierenden Gattin hindurchretten. Die Brautmutter, die ein solches Leben bereits kennt, wird paradoxerweise am Hochzeitstag vor Freude und nicht vor Wehmut darüber weinen, die Frucht ihres Leibes in dasselbe Repressionssystem gezwängt zu haben, das ihr selbst jede Illusion geraubt hat. Dies liegt an ihrer speziellen Aufgabe, die Moral der Gesellschaft - auch gegen eventuell eigene Widerstände - aufrechtzuerhalten, wozu noch zu kommen sein wird. Im idealen Modellfall wird sie sogar erst im Zuge der Hochzeitsvorbereitungen der noch jungfräulichen Tochter verraten, was in der Hochzeitsnacht von ihr erwartet wird. Spaß daran braucht diese nicht zu finden, doch da der Bräutigam mit der Frau auch den sexuellen Zugang zu ihr erwirbt, sind die Beine gemäß ehelicher Pflicht regelgerecht breit zu machen.
Für den Mann ist der
Hochzeitsrummel eher eine Last. Nicht nur wegen des Hokuspokus in Kirche oder
Traustube, sondern auch, weil den paradiesischen Tagen der frei gefrönten
Sexualität ein Ende gesetzt werden soll und ihm von moralischer wie materieller
Verantwortung vorgetragen wird. Der Mann, aus der HF entlassen, steht mit der
Gründung der FF erst einmal im Regen. Idealerweise wird ihn seine HF sowie das
soziale Umfeld des Brautpaares überhaupt noch eine Weile unterstützen, doch ist
diese Unterstützung stets ziel- und zweckorientiert - nicht umsonst werden
Hochzeitsgeschenke nach praktischen Kriterien ausgewählt - und scheint das
ungebundene Vergnügen mit einem letzten ausgelassen wilden Junggesellenabend
dahin. Kein Wunder also, daß im Klischee die Frau erst hartnäckig
daraufhinarbeiten muß, ihn zu einem Heiratsantrag zu bewegen, der ja eigentlich
eine Initiative des Mannes sein soll.
Interessant ist, wie die
bürgerliche Ideologie mit der Glorifizierung des Hochzeitstages bereits ein
elendes Dasein im Käfig der neuen Fortpflanzungsfamilie erkennt, offenlegt und
darauf antwortet. Von einer glücklichen Ehe wird also von vorneherein nicht
ausgegangen - im Einzelfall natürlich schon, mit den besten Wünschen, nicht
jedoch im Gesamtkonzept, welches die breite Realität überblickt.
Der eheliche Alltag
Die Frau hat mit einem Gatten, das Deckelchen zu ihrem Töpfchen erhalten. Sie ist damit einerseits sozial optimiert worden (Kinder werden jetzt natürlich von ihr erwartet), andererseits ist sie nun gehalten, die Moral und den Erhalt der Familie zu verteidigen und ihrem Mann einen Rückfall oder gar Ausbruch in die sexuelle Freiheit zu verwehren. Zerfällt die Familie, müssen Kinder dennoch essen, was der Frau eine Doppelbelastung einbrächte (und heute längst soziale Realität geworden ist). Gelingt es der Frau nicht, ihren Mann im Hause zu behalten, so bleibt es immer noch eine Frage ihrer finanziellen und sozialen Möglichkeiten, ob sie ihm sein Fehlverhalten durchgehen läßt oder an Trennung denkt. Im Ernstfall bleibt ihr die Alleinerziehung oder die wenig erstrebenswerte Rückkehr in ihre Herkunftsfamilie, wo sie als zusätzliche Last und soziale Versagerin aufgenommen werden wird. Diese Problematik, die für die Frau ständiger Druck bedeutet und ihr allerlei abverlangt, nimmt im Laufe der Jahre zu - bei zeitgleichem Abnehmen ihrer äußerlichen Attraktivität durch Altern, Kinderproduktion und -aufzucht.
Der Mann beansprucht von
Anfang an den Besitz der Frau, die ihm zum Schmucke gereichen und einen
Nachgeborenen schenken soll. Allerdings werden ihm die auferlegten moralischen
Schranken und finanziellen Lasten mitunter den Lebensmut rauben, weshalb es
Herrenabende und gelegentliche Ausbruchsversuche geben wird - die der gute
Ehemann gelegentlich bitter bereuen muß. Er wird als neuer pater familias
nämlich keineswegs nur von den Gardinenpredigten seiner Gattin in Schach
gehalten, sondern traditionellerweise auch von den männlichen Repräsentanten
der HF seiner Frau, welches der Vater und der Mutterbruder sind. Diese haben
ein gewisses - moralisches wie materielles - Interesse daran, daß die Frau in
ihrer FF verbleibt und somit wenigstens formal ‚glücklich‘ und aufgehoben ist.
Beinahe schlimmer noch, wenn
der Mann ‚seine‘ - ihm ehevertraglich zugesicherte - Frau abgöttisch liebt und
ihr einen güldenen Käfig baut, aus welchem sie nicht einmal für ein paar
Stunden entwischen kann, ohne ihn in selbstmitleidvolle Selbstmordgedanken zu
treiben. Beständig wird er sie mit ihrem Ja-Wort konfrontieren und wachsam
darüber hüten, daß kein anderer dieses gefährdet, was für die Frau
phantasievolle Ausreden oder ein Sich-Fügen in die soziale Isolation bedeutet.
Regelbrüche
Die bürgerliche Moral ist eine grundsätzlich ambivalente, da sie dem Erhalt einer widersprüchlichen Gesellschaft dienen soll. Der Normbruch ist also unter bestimmten Voraussetzungen bereits eingerechnet und stärkt somit das Gesamtregelwerk.
Keinem Mann wird es schlecht
angerechnet werden, wenn er in unglücklicher Ehe sich außer Haus herumtreibt,
solange er
a) dabei seine Verantwortung
gegenüber der Familie nicht vernachlässigt oder aufgibt,
b) dies diskret tut und das
bürgerliche Familienmodell so nicht öffentlich in Frage stellt,
c) für die Männerwelt
nachvollziehbare Gründe vorlegen kann wie etwa schwindende sexuelle
Attraktivität der Gattin durch Alter, Krankheit, Behinderung oder deren
Rebellion und erfolgreiche Verweigerung der ehelichen Pflichten. Hierunter
zählt auch, das, was man einen dummen, aber verzeihbaren Ausrutscher nennt, der
im Urlaub oder in Volltrunkenheit schon mal passieren kann.
Derartige Ausweichmanöver,
die das Modell in seinem Fortbestehen jedoch nicht angreifen, nennt man von
jeher „Ehehygiene“ und hierzu hat sich ein eigener Wirtschaftszweig mit langer
Tradition entwickelt.
Während der Mann also in der
öffentlichen Meinung auch mal Mann sein darf und allgemein verstanden wird, daß
sich der maskuline Sexualtrieb nicht auf Dauer unterdrücken lassen kann und hin
und wieder der Erleichterung bedarf, gilt dies für die Frau bekanntlich
mitnichten. Der entscheidenste Grundsatz in der sozialen Trennung von Mann und
Frau ist der, daß der Mann durch Promiskuität tendenziell zum Supermann wird,
die Frau jedoch - in der Ehe auch bei einmaligem Normbruch - zur Hure. Hier
zeigt sich wie aktuell diese Moralmodell nach wie vor ist.
Der Mann muß für seinen
Ehebruch im Regelfall Kapital einsetzen, dieses kann auch Aussehen,
Intelligenz, sympathisches Auftreten oder ähnliches sein, ist aber meistens
tatsächlich materielles Kapital, zumal auch der Mann mit zunehmendem Alter
zusehendes an äußerlicher Attraktivität verliert. Er muß nun damit nicht
notwendigerweise eine Prostituierte mieten, was beinahe schon ein Spezialfall
wäre, ‚Geschenke‘ - in jedem Fall dem sozialen Stand entsprechende, nach
Möglichkeit luxuriöse - erfüllen denselben Zweck. Für die Frau, die bereit ist,
die Gattin zu ersetzen, müssen sie einen Gewinn einbringen, sonst handelt es
sich um bloße und formal nicht akzeptierte Vergewaltigung.
Abhängigkeitsbeziehungen, die das Fremdgehen des Mannes selbstverständlich erleichtern,
ersetzen das Einsetzen von Kapital, die Geschenke also, nicht: Der Chefarzt muß
die OP-Schwester mal in den Golfurlaub mitnehmen, der Abteilungsleiter die
Sekretärin mit einem Pelzmantel beglücken. Gesellschaftlich akzeptiert ist also
die materielle Ersatzbeziehung, welche die Ehe als ‚heilige Institution‘ jedoch
insgesamt nicht gefährden darf. In besonders reichen Schichten hat auch der
Jüngling, der die alternde Gräfin, Magnatentochter oder Mäzenin erfreut,
Tradition, doch ist das für die breite Masse weder empirisch noch normativ von
Bedeutung. Die Käufer ehelicher Substitution sind, wie man auf dem
Prostitutionsmarkt sehen kann, in überwiegender Zahl männlich.
Läßt der Mann seine Familie
allerdings im Stich, dann muß ihn die bürgerliche Männergesellschaft - auch bei
eventuell heimlicher Sympathie - sanktionieren, um ihren Fortbestand zu
sichern. Frauen, die als Hüterinnen der Moral sich mit diesem System
identifizieren, sind eine wesentliche Stütze dessen und dürfen deshalb nicht
allzu offensichtlich brüskiert werden. Um dies zu vermeiden, darf es etwa zu
keinem öffentlichen Skandal kommen (Chefarzt zeigt sich mit Gespielin im
Theater, Prolet taucht mit fremder Schnitte zum 70ies-Abend auf,...). Mehr oder
weniger diplomatische Ausweichmöglichkeiten bestehen indes viele, und wenn man
das nötige Finanzkapital hierzu besitzt, lassen sich auch drohende Konflikte in
der Öffentlichkeit und vor Gericht noch einmal im Stillen regeln.
Die niedrigste Hemmschwelle,
um als Sanktionsmacht ordnend einzugreifen, besetzt in der Spannweite möglichen
Normbruches der Vergewaltiger - natürlich im Modell, die praktische Umsetzung
dessen ist im wesentlichen dem kämpfenden Feminismus zu verdanken. Der
Lustgreis dagegen kann am anderen Ende angesiedelt werden. Schwach und
scheinbar ungefährlich einerseits, doch andererseits sexuell und unter
Umständen auch materiell noch immer potent, gönnen ihm die richtigen Männer
grinsend noch ein bisschen Leben, wenn er es sich denn leisten kann. Während
sich die Moralfraktion entsetzt abwendet, bleibt der alte Mann ein dankbarer
Kunde des breiten Angebotes zwischen Praline und Flittchen.
Diesen relativ großzügigen
Freiheiten des Mannes (‚Hauptsache, es kommt nicht raus‘) stehen eher geringe
der Frau gegenüber. Traditionellerweise - und was hat sich denn geändert, außer
daß Frauen jetzt Männerpositionen in Beruf und Politik ergattert haben und von
sich abverlangen, in dieser Hinsicht bessere Männer zu sein? -
traditionellerweise wird die Frau durch knappe Ressourcenzuteilung materiell
überwacht, kann sich also große und eventuell heimliche Vergnügen gar nicht
leisten. Während der alternden Gattin zugestanden wird, sich an Religion oder
Schöngeisterei zu ergötzen, kann die noch sexuell nutzbare bei entsprechender
Attraktivität sich meist lediglich in ein oben beschriebenes
Geschenke-Verhältnis einlassen. Dabei muss ihr Gewinn ein etwaiges Auffliegen
des Fremdverhältnisses rechtfertigen. Der Schutz der Kinder und das soziale
Stigma, eine Schlampe zu sein, werden dem bei rationaler Überlegung also
entgegenwirken. Selbst bei einem innerfamiliären Skandal ist die Ehefrau im
Modellfall dreifachem psychologischem Terror ausgesetzt: durch den
eifersüchtigen, da in seinem Besitz angegriffenen Gatten; durch die
moralisierende Schwiegermutter, die ihrem anständigen Sprößling keine Hure zur
Frau wünscht; und schließlich durch den eigenen erlernten Anspruch, die
naturgesetzmäßigen Leiden der Ehefrau und Mutter nicht durchgestanden und
sozial versagt zu haben.
Die ‚böse Schwiegermutter‘
ist im übrigen ein ideologischer Topos, der von der männergemachten und
-dominierten Gesellschaft gerne geköchelt wird, um davon abzulenken, daß die
Mutter des Gatten nichts anderes tut, als die ihr zugewiesene Funktion zu
erfüllen und die nachfolgende
Frauengeneration entsprechend zu disziplinieren.
Privates ist politisch
Die (staatlich geschützte) familiäre Zelle garantiert in Wohnung und Schlafzimmer relative Unantastbarkeit. Das Private soll nicht öffentlich werden, das geht außer den Beteiligten schließlich niemanden etwas an, die geschlechtliche Hierarchie kann dort also gewahrt bleiben.
Pogromartige Stimmung dagegen
entsteht immer dann recht schnell, wenn Normbrüche vorliegen, die das Modell
als solches in Frage stellen. In grenzenlosem Haß vereinigt verurteilt eine
moralische Phalanx von Männern und Frauen jeden Alters und jeder sozialen
Position die Ausbrecher, auch wenn sie persönlich nicht betroffen sind. Schwule
werden angeekelt gemieden, sie lassen sich aus der Hierarchie- und
Konkurrenzklasse ‚Mann‘ mühelos herausdefinieren und in ghettoartige Strukturen
abdrängen. Lesben dagegen entziehen sich generell und aus eigenem Willen der
sexuellen Verfügbarkeit der Männer, was ein direkter Angriff ist. Im
allgemeinen herrscht Unverständnis, wie Männer dem begegnen sollen, weshalb
einhellig die Erklärung akzeptiert wird, Lesben hätten es eben nie gut besorgt
gekriegt. Ist die lesbische Frau in den Augen eines Mannes wenig attraktiv,
weil aggressiv, pflegt er Kastrationsangst und wünscht keinen sozialen Umgang
mit ihr. Ist er aber interessiert und wird enttäuscht, bedauert er
selbstgerecht ihre ihm unverständliche Halsstarrigkeit und wird im schlimmsten
Fall versuchen, sie zu vergewaltigen und dem Prinzip nach wieder ehefähig zu
machen.
Bei den reaktionären
Freikorps während der revolutionären Jahre 1918/19 galt der Kommunismus als
eine Gefahr, jegliche Moral und Ordnung hinwegzufegen und eine werte- wie
orientierungslose Masse zu hinterlassen. Besonders gefürchtet und brutal
bekämpft deshalb wurden die sogenannten ‚Flintenweiber‘, Arbeiterfrauen, die
für sich und ihre im Elend lebenden Kinder zur Waffe griffen. Nicht nur, daß
diese offensichtlich Kritik an der ihnen zugewiesenen Rolle zu äußern hatten,
nein, sie wurden handelnde Wesen, nahmen dem Männerbild sein Spezifikum und
seine Symbolik in Form der Flinte. Sie wurden damit zum Bindeglied zwischen den
verbrannten ‚Hexen‘ des Mittelalters und Ulrike Meinhof, nicht umsonst
schließlich wollten die Nationalsozialisten die Frau endlich wieder zur
‚Mutter‘ machen.
Reaktionen von scheinbar
unerklärlichem Haß und Mißtrauen (Mit wem hast Du da eben telephoniert, Schatz,
das war doch nicht wieder dieser ..., ich hab Dir doch gesagt, daß ich ...)
prägen das eheliche Leben von handelndem Mann und kinderproduzierender Frau in
der bürgerlichen Gesellschaft ebenso wie selbstgerechte und unhinterfragte
Fremdbestimmung
(Also ich möcht schon Kinder,
Du mußt ja jetzt die nächsten Jahre noch nicht, aber so mit 30 vielleicht,
oder, Schatz?), mitgetragen von buckelnden Frauen, die einen Zehn-Stundentag im
Büro als Emanzipation verstehen und bei jeder Frau aufschreien, die als Schutz
gegen Sonne und Wind ein Kopftuch trägt (Hier ist Deine Fernsehzeitung,
Liebling).
Man muß in der postindustrialisierten Gesellschaft, in der wir leben, nur die Augen öffnen, um zu erfahren, wie wenig sich geändert hat, wieviel genauso ist wie einst und was sich lediglich hinter Gleichberechtigungsverbrämungen versteckt hält. Was sich geändert hat sind die Oberflächenmerkmale, die Struktur ist dieselbe geblieben und die Ehe ist ihr eine maßgebliche Stütze. (#7)
www.streitblatt.de, Januar 2002, e-mail: redaktion@streitblatt.de